Hundehalter müssen Hundesteuer zahlen
Bußgeld für nicht angemeldete Vierbeiner in Hattingen

 Halter von Hunden sind auch steuerpflichtig und müssen Hundesteuer zahlen. | Foto: Pixabay
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Wer sich für die Hundehaltung entscheidet, übernimmt viele Pflichten. Neben der Fürsorge für das Tier ist der Halter eines Hundes auch steuerpflichtig und muss Hundesteuer zahlen. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Hattingen haben Hundehalter die Pflicht, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung, oder nach dem Zuzug aus einer anderen Gemeinde, bei der Stadt anzumelden.

Die Hundesteuer für einen gehaltenen Hund beträgt in Hattingen 120 Euro jährlich, 10 Euro im Monat beziehungsweise 33 Cent pro Tag. Aus Sicht des Hundehalters ist die Hundesteuer sicherlich unerfreulich, und es besteht die Versuchung, den Hund nicht zur Hundesteuer anzumelden.
Wer bislang versäumt hat, seinen Hund bei der Verwaltung anzumelden, sollte dies auch im Sinne der Steuergerechtigkeit umgehend nachholen. Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht und Abgabenpflicht nicht nachkommen, machen sich der Abgabenhinterziehung schuldig. Der Verstoß gegen die Meldepflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann daher mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei Hundeanmeldungen, die noch bis zum 30. September 2020 bei der Stadt eingehen, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wer jedoch danach noch mit einem nicht angemeldeten Vierbeiner erwischt wird, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.
Ein Formular für die Anmeldung eines Hundes ist unter www.hattingen.de eingestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Hund über das Serviceportal der Stadt anzumelden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Hund persönlich im Fachbereich Finanzen, Roonstraße 5, oder im Bürgerbüro anzumelden. Eine Terminvereinbarung im Voraus ist notwendig.
Weitere Informationen gibt's bei den Mitarbeitern der Abteilung „Öffentliche Abgaben“ unter Tel. 02324/204-3454 bzw. -3457.

Autor:

Michael Köster aus Essen-Borbeck

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