Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt - 1.500 Euro Strafe für „Augenblicksversagen“-

Die 38 Jahre alte Hattingerin, durch eine Dolmetscherin vor Gericht unterstützt, war bisher mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt gekommen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf ihr vor, im Oktober des letzten Jahres in einem Kaufhaus auf der Großen Weilstraße Lebensmittel im Gesamtwert von fast 120 Euro gestohlen zu haben.

Der Reißverschluss einer Einkaufstasche spielte bei dieser Hauptverhandlung eine entscheidende Rolle. Während die Angeklagte ihre Einkaufstasche auf den Richtertisch legte und sagte, der Reißverschluss der Tasche sei schon lange defekt und man könne die Tasche nicht schließen, sagte der Ladendetektiv anders aus.

Er hatte beobachtet, wie die Hattingerin, die keinen Einkaufswagen benutzte, Waren in ihre Umhängetasche packte. Der Detektiv will dann gesehen haben, wie die Angeklagte auf dem Weg zur Kasse den Reißverschluss der umgehängten Tasche zuzog und nur wenige Waren auf das Kassenband legte und bezahlte.

Sie habe nicht stehlen wollen, sei müde und eilig gewesen und habe einfach nur vergessen, die in ihrer Umhängetasche befindlichen Waren auf das Kassenband zu legen. Dass sie den Reißverschluss ihrer Tasche vor der Kasse zugezogen habe, bestritt die Angeklagte vor Gericht.

In seinem Urteilsspruch folgte Richter Johannes Kimmeskamp dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Hattingerin wegen Diebstahls kostenpflichtig zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 30 Euro. Dieses entspricht 1.500 Euro zuzüglich der Gerichtskosten. „Diese Strafe ist Tat- und Schuldangemessen für das Augenblicksversagen“, so Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung.

Erleichtert nahm die Hattingerin zur Kenntnis, dass diese Strafe nicht in dem polizeilichen Führungszeugnis erscheint.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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