Hat der Angeklagte den Border Collie brutal gequält? Keine Klärung im Fortsetzungstermin

So sehen Border Collies aus. Mit einem solchen Tier geriet der Angeklagte aneinander.
  • So sehen Border Collies aus. Mit einem solchen Tier geriet der Angeklagte aneinander.
  • hochgeladen von Dr. Anja Pielorz

Hat der Angeklagte sich die tiefen Bisswunden durch das Abwehren des Hundes zugezogen oder ist er selbst derjenige, der den Hund töten wollte und sich die eigenen Wunden zuzog, weil der Hund sich wehrte? Diese Frage konnte die Hauptverhandlung vor dem Hattinger Amtsgericht noch nicht endgültig aufklären. Die Verhandlung wird am Montag, 21. Januar, 14 Uhr, in Saal 1 fortgesetzt.

Der Angeklagte ist selbst Hundehalter und sein Hund ist schon einmal mit dem Border Collie der Nachbarin in Konflikt geraten. „Da wurde mein Hund von dem Tier gebissen“, erzählt er vor Gericht.
In der Tat gerieten die beiden Rüden aneinander, doch der Streit ging glimpflich ab. Die Nachbarin entschuldigte sich und wollte auch die Rechnung des Tierarztes bezahlen, obwohl es zunächst hieß, der Hund habe sich nicht verletzt. Nach einer Woche habe es dann doch plötzlich eine Rechnung gegeben und weil man keinen Nachbarschaftsärger wolle, habe sie die Rechnung auch bezahlt. Alles schien gut, bis es am 14. Mai letzten Jahres zu dem Vorfall kam, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wird.
Demnach war die Nachbarin mit vier Hunden im Wald unterwegs. Zwei der Tiere, darunter auch der Border Collie, gehören ihr selbst, die beiden anderen Tiere ihrer Tochter.
„Drei Tiere liefen im Wald ohne Leine, was sie rechtlich auch durften. Border Collie Bobby war angeleint, weil er als Rüde nicht gut mit anderen Rüden umgeht und ich im Wald einen Mann mit einem Schäferhund gesehen habe“, erzählt die Frau vor Gericht.
An einem Holzstapel stoppte die Frau, um mit dem mitgebrachten Fotoapparat Bilder zu schießen von Vögeln, die in dem Stapel brüteten. Die Leine des Border Collie ließ sie auf den Boden fallen und trat mit den Füßen darauf, um den Hund festzuhalten.
„Plötzlich spürte ich einen Ruck an der Leine und dachte, Bobby hätte sich losgerissen. Ich drehte mich um und stattdessen stand der Angeklagte wie aus dem Nichts da und hatte den Hund schon am Nacken gepackt. Er schrie, er wolle ihn umbringen und schlug das Tier wie einen Teppich mindestens dreimal auf den Holzstapel. Ich ging sofort dazwischen und schrie den Angeklagten an, er solle den Hund loslassen. Schließlich ließ er von dem Tier ab und dieser biss den Angeklagten in die Hände, bevor Bobby nach Hause flüchtete. Dort lag er unter der Küchenbank und blutete an der Pfote, als ich mit den anderen Hunden ankam. Wir sind daher zum Tierarzt gegangen und ich habe die Polizei verständigt. Anschließend habe ich nach dem Zeugen mit dem Schäferhund gesucht und ihn über eine Zeitungsannonce gefunden. Er ist dann zur Polizei gegangen und hat eine Aussage gemacht.“
Die hätte der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp bei der Hauptverhandlung auch sehr gerne gehört, doch der Zeuge fehlte unentschuldigt. Allerdings ging er ans Telefon, als ihn der Richter aus dem Gerichtssaal anrief. Jedoch erklärte der Angerufene, er sei beruflich am Neckar und hätte sich mit dem Termin vertan. Der von ihm angenommene Tag ist allerdings ein Samstag, so dass der Richter ihm keinen Glauben schenkte. Aber auf seine Zeugenaussage will er nicht verzichten, zumal der Angeklagte den Ablauf der Tat anders schildert.
Er sei zwar zur fraglichen Zeit im Wald gewesen, um seine Frau mit den Hunden vom Tierarzt abzuholen und er sei auch auf die Nachbarin mit ihren Hunden gestoßen. Doch der Border Collie soll ihn angegriffen und sofort gebissen haben. „Quasi als Abwehrreaktion habe ich das Tier im Nacken gepackt und ihn auf den Holzstapel geschleudert. Aber nur einmal.“
Dann fragt er den Richter, ob man nicht einfach die Sache auf sich beruhen lassen könne. Er habe mit der Nachbarin gesprochen und auch diese sei an einer Strafverfolgung nicht mehr interessiert.
Doch so einfach geht das nicht. Der Vorsitzende Richter erklärt, es handele sich hier um eine Strafverhandlung und das öffentliche Interesse sei gegeben. Da könne man jetzt nicht einfach aufhören. Mindestens müsse der wichtige Zeuge gehört werden. Danach werde sich entscheiden, wie die Beweise zu würdigen seien.
Für die Hundebesitzerin ist klar: Die Version des Angeklagten kann nicht stimmen. „Wenn Bobby ihn angegriffen und er sich mit den Bisswunden gewehrt hätte, dann hätte doch das Fell des Hundes blutverschmiert sein müssen. Da war aber kein Blut. Deshalb muss er den Hund zunächst unverletzt gepackt haben und ist erst nach der Tat von dem Tier verletzt worden.“
Ob es so war oder doch die Version des Angeklagten richtig ist, soll die fortgesetzte Hauptverhandlung am 21. Januar zeigen.
Für die Hundebesitzer jedenfalls ist die Aufregung bereits teuer geworden. Schließlich musste der Border Collie einen Wesenstest machen, den er bestanden hat und bis zu diesem Wesenstest einen Maulkorb tragen.

Und dann die Fortsetzung der Hauptverhandlung: In der Frage um Tierquälerei steht nun alles wieder auf Anfang. Es wird eine neue Hauptverhandlung vor dem Hattinger Amtsgericht geben, nachdem ein Gutachten vorliegt, ob der Angeklagte gesundheitlich in der Lage gewesen ist, den Border Collie mehrfach auf einen Holzstapel zu schlagen. Der Angeklagte behauptete in der Fortsetzungsverhandlung, aufgrund seiner gesundheitlichen Herzprobleme dazu nicht in der Lage zu sein. Außerdem will er eine ganz andere Kleidung getragen haben, als der Zeuge ausgesagt hat und dies mit einer eigenen Überwachungskamera fotografiert haben. Die Fotos habe er vermutlich noch, obwohl er die Kamera abgebaut habe.

Der Fortsetzungstermin war notwendig geworden, weil der Hauptzeuge bei der Hauptverhandlung nicht anwesend war und nun zum neuen Termin erneut geladen wurde. Diesmal war er auch da und sagte aus. Mit seiner Aussage unterstützte er den Bericht der Hundehalterin. Demnach will er mit seinem Schäferhund in den Wald gegangen sein und dabei von einem Plateau die Szene beobachtet haben. Der Angeklagte sei zielstrebig auf die Hundebesitzerin zugegangen, die mit dem angeleinten Tier an einem Holzstapel war und fotografierte. Er habe den Border Collie gepackt und mehrfach auf den Holzstapel geschleudert. Er habe seinen Schäferhund festgebunden und wollte dann eingreifen, doch da habe sich der Vorfall schon erledigt gehabt. Die Hundebesitzerin sei ihrem Tier hinterher gerannt und der Angeklagte sei in eine andere Richtung gegangen. Durch die Zeitung habe er erfahren, dass die Hundebesitzerin ihn als Zeugen suche und er habe sich dann auch gemeldet. Seit dieser Zeit habe er Kontakt, auch über Facebook, zu der Frau. Vor dem Vorfall will er sie nicht gekannt haben.
Das bezweifelt aber der Angeklagte, der auflistet, dass es in Facebook schon vor dem Vorfall mehrere gemeinsame Bekannte gibt. Für den Zeugen ist das im sozialen Netzwerk nichts Ungewöhnliches, für den Angeklagten kein Zufall mehr.
Auch die Aussagen des Zeugen bezüglich der Kleidung des Angeklagten will dieser nicht gelten lassen. Er habe eine ganz andere Kleidung getragen und glaube dies nachweisen zu können. Zum damaligen Zeitpunkt habe er noch Überwachungskameras an seinem Haus gehabt, die Fotos von sich bewegenden Personen, auch von ihm selbst, gemacht habe. Er müsse diese Fotos noch haben und da könne man ja sehen, welche Kleidung er getragen habe, als er das Haus verließ, um in den Wald zu gehen, wo er dann der Nachbarin mit dem Hund begegnete.
Richter und Staatsanwaltschaft haben gegen den Beweisantrag keine Einwände und so steht nun alles wieder auf Anfang.
Alle Zeugen müssen nun ihre Aussagen in einer neuen Verhandlung, deren Termin noch nicht feststeht, noch einmal machen. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit von Erinnerungslücken oder Absprachen entsprechend an.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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