Schwestern schlagen und beleidigen junge Mädchen

Die beiden Damen, die als Angeklagte vor dem Hattinger Amtsgericht sitzen, werden durch eine polnische Dolmetscherin über ihre Anklage aufgeklärt. Die Schwestern sollen zwei junge Mädchen und eine Mutter beleidigt beziehungsweise angegriffen haben.
Die beiden jungen Mädchen waren in der Stadt unterwegs und hatten sich offensichtlich königlich über eine Sache amüsiert und dabei laut gelacht.
Das mißfiel der einen Angeklagten, die seit vielen Jahren schwer alkoholkrank ist und auch diesmal wieder ordentlich gebechert hatte. Jedenfalls fühlte sie sich von den Mädchen ausgelacht und provoziert und ging auf eine der beiden Mädchen los und schlug sie auf die Brust. Ihre Schwester, die sie nach Hause bringen wollte, versuchte sie von weiteren Schlägen abzuhalten, schaltete sich aber verbal in die Auseinandersetzung ein und beschimpfte die Mädchen. Weil Angeklagte und Opfer nicht weit entfernt voneinander wohnen, war man in lautstarker Auseinandersetzung bald zuhause angekommen und die Mutter des einen Mädchens hörte das Geschrei und identifizierte auch ihre Tochter darunter. Sie wurde von den Mädchen zu Hilfe gerufen und bekam ebenfalls eine ordentliche Portion Schimpfwörter ab.
Vor Gericht lässt eine Angeklagte, die durch Verteidiger Dr. Gregor Hanisch vertreten wird, erklären, der Vorfall täte ihr leid und sie habe sich ausgelacht gefühlt und dann zugeschlagen. Erinnern kann sie sich an die weiteren Einzelheiten nicht, dazu war sie offenkundig zu betrunken.
Aktenkundig geworden ist die Hartz IV-Empfängerin in fast zwanzig Fällen. Eine Langzeittherapie zur Bekämpfung ihrer Suchtkrankheit hat sie aus Heimweh gegenüber ihrer Mutter nach zehn Tagen abgebrochen. Nun sucht man nach einer zweiten Einrichtung in der Nähe, um einen zweiten Versuch zu starten.
Ihre Schwester war am besagten Tag nicht betrunken und bestreitet zunächst die Beleidigungen, weswegen sie angeklagt ist. Sie seien von den Mädchen beleidigt worden. Sie selbst will nichts gesagt haben und wollte nur die Schwester schützen.
Erst nach langen Diskussionen ist sie bereit, die Beleidigungen zuzugeben. Dadurch erspart sie wenigstens den beiden 15jährigen Mädchen die Aussage vor Gericht.
Für seine Mandantin führt Dr. Gregor Hanisch an, man habe neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der Reue bezüglich der Tat auch strafmildernd die persönliche Situation einzubeziehen. Die Frau zahle noch weitere Geldstrafen ab und habe bei einer weiteren hohen Geldstrafe keine Chance, sondern eher sei das Risiko für weitere Straftaten gegeben. Außerdem versuche sie durch eine Therapie ihre Sucht in den Griff zu bekommen.
Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von siebzig Tagessätzen mit 10 Euro pro Tagessatz für richtig hält – zehn Euro ist der Tagessatz für Hartz IV-Empfänger – plädiert Hanisch für einen geringeren Tagessatz, um der Angeklagten Luft zu verschaffen. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp entscheidet schließlich für beide Angeklagte auf siebzig Tagessätze zu jeweils sieben Euro.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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