GFL ergreift für die Bürger die Initiative in Sachen Lärmbelästigung im Bereich der Güterzugstrecke Hamm-Lünen/Osterfeld-Oberhausen

Bekanntlich beschäftigt sich die GFL-Arbeitsgruppe Sicherheit und Ordnung bereits seit mehr als einem Jahr mit der unerfreulichen Lärmbelästigung der Anwohner durch die Güterzugstrecke zwischen Oberhausen und Hamm, die Lünen u.a. im Wohnbereich Osterfeld durchquert. Besonders nachts leiden Anwohner unter erheblichen Beeinträchtigungen des Schlafes durch mehr als 26 vorbeifahrende Güterzüge. Erfreut zeigt sich die GFL, dass die SPD sich neuerdings diesem Thema auch angenommen hat. Die GFL spricht sich für fraktionsübergreifende Maßnahmen auch in diesem Bereich und zwar im Sinne des Lärmschutzes für die Bürger aus.

Der Schallpegel überschreitet an den Schlafzimmerfenstern mit 74 dB(A) nachts den Richtwert, den die Verkehrslärmschutzverordnung vorgibt, um 20dB(A). Die Bahn ist somit dreimal so laut wie zulässig, so GFL-Ratsherr Dr. Ulrich Böhmer.

Bahnanlieger in Herten haben die Interessengemeinschaft „Bahnlärmschutz Hamm-Osterfelder Bahn“ gegründet. Im November 2011 fand ein erster Informationsabend statt. Obwohl hierzu viele Lüner Institutionen eingeladen wurden, war Dr. Ulrich Böhmer für die GFL als einziger Lüner vertreten. Interessante Informationen konnten eingeholt werden. So sind beim Land-gericht Bochum bereits acht Musterklageverfahren anhängig, die sich gegen Berechnungsfehler der Bahn in Bezug auf die Lärmemissionen richten. Vom Eisenbahn-Bundesamt werden objektive Messungen des Bahnlärms und anschließender konsequenter Schallschutz eingefordert. Die in ihrer Gesundheit bedrohten Anlieger haben einen Anspruch auf sofortigen Schallschutz.

Langfristig ist auf der Hamm-Osterfelder Bahn mit mehr Zugfahrten zu rechnen, da sie Teilstück eines europäischen ost-west Bahnkorridors ist. Insofern besteht aus Sicht der GFL-Fraktion Handlungsbedarf. Besonders unter dem Aspekt, dass durch geeignete bauliche Maßnahmen eine Senkung der Emissionen möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund stellt die GFL folgenden Antrag in der nächsten Ratsausschusssitzung Sicherheit und Ordnung: „Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Lärmminderungs-planes, der im § 47a BImSchG vorgeschrieben ist, bei der Bahn darauf hinzuwirken, dass die o.g. Berechnungsfehler korrigiert werden. Diese Korrektur erlaubt dann auch, vom Eisenbahn-Bundesamt zusätzlichen Schallschutz zugunsten der Bürger einzufordern, da große Teile der Bahntrasse in Lünen durch Gebiete mit Wohnbebauung führen. Sobald die aktuellen Messdaten des LANUV NRW im Frühjahr vorliegen wird die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema durchzu-führen.“

Autor:

Wolfgang Manns aus Lünen

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