Kampflinie gegen Forensik unseriös! Scharlatanerie im Lüner Wahlkampf?

Die ausgerufene Kampflinie gegen die Forensik in Lünen besitzt kein stichhaltiges Argument, das die getroffene Entscheidung des MGEPA von Lünen abwenden könnte. Das NRW-Ministerium hat in einer objektiv nachvollziehbaren Weise und in einem nachprüfbaren Verfahren die Victoria-Brache in Lünen als bestgeeignetes Grundstück im Landgerichtsbezirk Dortmund ermittelt. Die vom MGEPA immer wieder betonte Eindeutigkeit der Entscheidung für Victoria 1/2 erklärt sich dadurch, dass die Gerichtsfestigkeit des Findungsprozesses sich bereits im Vorfeld zeigte.

PRO Victoria hat in einer gründlichen, auch fachjuristisch begleiteten Recherche das Ergebnis erlangt, dass das Victoria 1/2-Gelände (im Vergleich mit den anderen benannten, in Konkurrenz zu Lünen überprüften Alternativstandorten) das bestgeeignete Grundstück ist, und dies sogar NRW-weit. Eine neutrale, sachgeleitete Bewertung wird zu keinem anderen Ergebnis führen. Selbst wenn der landesweite Forensik-Platzbedarf sich senken sollte, bliebe Viktoria 1/2 nach wie vor „erste Wahl“. Dies hat ein PRO Viktoria-Schriftwechsel mit dem MGEPA bereits vor einem Jahr offen gelegt. Was bedeutet dies für die bislang vorgebrachten Gegenargumente?

(1) Forensik-Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Hier in Lünen hat sich diese Entscheidung so eindeutig herauskristallisiert, das ein Vergleich mit anderen Standorten überhaupt nicht weiterhelfen wird.

(2) Die geltende Errichtungsordnung für Forensiken sieht klipp und klar vor, dass all diejenigen Abwehrargumente für nichtig erklärt werden, die von den betroffenen Kommunen erst nach (!) der Standortentscheidung des Ministeriums angeführt werden. Dies trifft in überdeutlicher Weise für Lünen zu, da für die Victoria-Fläche im Rahmen einer Potentialanalyse 2006 „bewusst keine städtebauliche Zielaussage mehr formuliert worden ist“ (RA Th. Tyczewski im RA-Gutachten Wolter-Hoppenberg für Verwaltung und Rat der Stadt Lünen „Rechtschutzmöglichkeiten der Stadt Lünen gegen die Ansiedlung einer Forensik“, 10.11.2012, S. 7).

(3) Die Einwendung, das mittelbare betroffene SAL-Grundstück wäre nicht ins Verfahren einbezogen worden, ist erst nachträglich aufgebracht (siehe oben Nr. 2) und dadurch belanglos. Selbst wenn ein Verfahrensfehler vorläge, könnte dieser nachträglich vom Ministerium geheilt werden (Baugesetzbuch § 37).

(4) Die einzige Chance, eine Neubetrachtung des MGEPA herbeizuführen (nicht zu erzwingen!), besteht nach praktizierter Rechtsprechung darin, andere sich bei der Auswahl aufdrängende Standorte zu benennen, die besser sind als das bereits ausgesuchte Gelände (hier: Victoria 1/2). Das Land NRW steht nicht in der Pflicht nachzuweisen, „ob ausgeschlossen werden kann, dass beliebige alternative Standorte, an denen eine forensische Klinik ohne oder mit weniger schwerwiegendem Eingriff in die Planungshoheit errichtet werden könnte, zur Verfügung stehen“ (Bezirksregierung Münster, „Neubau einer Maßregelvollzugsklinik in Hörstel-Dreierwalde. Zustimmung gem. § 80 i.V. mit § 71 BauO NRW, §§ 35, 36 und 37 BauGB“, Münster, 12.02.2014, S. 18).
Wie lauten denn nun die Ergebnisse der Verwaltung, der Politik und der BI „Lünen ohne Forensik“? Steht da eine feste Kampflinie?

Diejenigen, die im BM-Wahlkampf den Eindruck vermitteln wollen, dass es noch eine realistische Chance geben könnte, gaukeln den Bürgern etwas vor. Man kann hier kaum den Begriff der Scharlatanerie umgehen. Denn in Teilen der Lüner Politik werden bestimmte Fähigkeiten vorgetäuscht und andere, d. h. die Bürger damit hinters Licht geführt. Ausgerechnet zwei BM-Kandidaten, die ihre juristische Berufstätigkeit in Spiel bringen, enttäuschen auf ganzer Linie.

Hier ist wohl ein taktisch motivierter Fraktionszwang, besonders durch die Vorsitzenden der GFL und der CDU, zu erkennen.

Außerdem zeigen sich schon Auflösungserscheinungen in der so hoch beschworenen Kampflinie gegen die Forensik, da die Vorstände der BI „Lünen ohne Forensik“ und die Vorstände der Siedlergemeinschaften nicht mehr einstimmig Front machen und schwächeln.

PRO Viktoria steht weiter für Kooperation statt Konfrontation und begrüßt daher ausdrücklich auch den „Standpunkt!“-Kommentar in den RuhrNachrichten „Preis könnte hoch sein“ (19.08.2015).

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria

Stephan Gorski (Vorsitzender)
Barbara Christ (Stellv. Vorsitzende)
Hans Laarmann (Vorstand Technik)

Autor:

Stephan Gorski aus Lünen

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