Stadt Lünen erlaubt Sport im Freien

Mannschaften dürfen in Lünen noch nicht zurück aufs Grün. | Foto: Schmälzger
  • Mannschaften dürfen in Lünen noch nicht zurück aufs Grün.
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Walken, Tennis oder etwa Leichtathletik sind in Lünen wieder erlaubt - aber nur an der frischen Luft und mit bestimmten Vorschriften. Mannschaften dürfen weiter nicht auf den Platz.

Die Stadt Lünen entschloss sich nach Rücksprache mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Kreis Unna und dem Landessportbund zur Öffnung von Sportanlagen unter freiem Himmel - immer mit Blick auf die aktuellen Corona-Regeln. Die Vereine sind für die Nutzung und den Zugang zu den Plätzen vverantwortlich, darüber informierte die Stadt Lünen die Vereine in einem Schreiben. Nach Auskunft der Stadt Lünen sind Sportarten erlaubt, die alleine oder zu zweit betrieben werden können, also zum Beispiel Walken, Tennis oder Leichtathletik. Die Zweier-Teams oder Sportler aus dem selben Haushalt müssen untereinander keinen besonderen Abstand halten, zwischen verschiedenen Gruppen ist aber immer ein Abstand von fünf Metern Pflicht. Die Stadt empfiehlt den Sportvereinen, die Abstände auch für Dritte deutlich sichtbar zu machen, zum Beispiel mit erkennbare Markierungen.

Ausnahmen für den Schulsport

Der Trainer zählt zur Gruppe und kann nur Einzelunterricht erteilen, gehört er nicht zum selben Hausstand wie der Sportler. Mannschaftssport ist nicht erlaubt, auch nicht nach Aufteilung der Mannschaften oder Gruppen in zur selben Zeit trainierende Kleingruppen. Kabinen und Umkleiden dürfen ebenfalls nicht benutzt werden dürfen, die üblichen Corona-Hygienemaßnahmen und Teilnehmerlisten sind Vorschrift um im Infektionsfall eine Rückverfolgung zu ermöglichen, so die Stadt Lünen. Die Stadt will Stichproben auf den Plätzen durchführen, im Falle eines Verstoßes drohen sowohl den Nutzern als auch den Vereinen Geldstrafen. Für Schulsport finden sich in der Corona-Schutzverordnung Ausnahmen, nicht Vorschrift sind hier beispielsweise der Mindestabstand von fünf Metern zwischen Gruppen, zudem entfällt das Verbot der Kabinennutzung. Die Schulen müssen jedoch die Nutzung der Sportanlagen bei der Verwaltung ankündigen, informiert die Stadt Lünen.

Thema "Corona" im Lokalkompass:

> Ticker zur Corona-Situation im Kreis Unna

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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