Stärkungspakt gegen Armut: Kommunen können 150 Millionen Euro abrufen

Auf der Konferenz gegen Armut hat die Landesregierung im Dezember 2022 den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ angekündigt. Für die Kommunen stehen hieraus rund 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung. Knapp einen Monat nach Ankündigung sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide an die 396 Städte und Gemeinde und 31 Landkreise gegangen.

Sofern die jeweilige Kommune auf Rechtsmittel verzichtet, werden die Bescheide rechtskräftig und die Auszahlung der Unterstützungsleistung an die jeweilige Kommune kann erfolgen. Einige Kommunen haben bereits auf Rechtsmittel verzichtet, sodass diese Auszahlungen bereits in der nächsten Woche erfolgen können.

Die Kommunen können die Unterstützungsleistung

in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.

Die finanzielle Höhe,

die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfügung stellen kann, ist abhängig von der absoluten Anzahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune. Grundlage sind die von IT.NRW veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherungsquote sowie der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2021. Auf dieser Grundlage stehen kreisfreien Städten 79 Euro, für kreisangehörige Städte und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Mindestsicherungsbeziehenden zur Verfügung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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