Mutmaßliche Vergewaltigung in Mülheim: 14-jähriger Verdächtiger verhaftet
Jugendlicher bereits wegen sexueller Belästigung aufgefallen

Foto: Gerd Kaemper

Auch die Staatsanwaltschaft Duisburg hat heute abend um 18 Uhr eine Erklärung abgegeben zu dem Verdacht der Vergewaltigung einer jungen Frau durch fünf Kinder und Jugendliche am Freitagabend in der Nähe des Eppinghofer Bruchs (wir berichteten). Für einen der drei 14-jährigen Verdächtigen wurde nun ein Haftbefehl erlassen wegen Wiederholungsgefahr.

Das Polizeipräsidium in Essen unterrichtete die Staatsanwaltschaft Duisburg am Samstag  über die Geschehnisse. Gegen die beiden zwölfjährigen Verdächtigen kam seitens der Staatsanwaltschaft weitere Maßnahmen nicht in Betracht, da sie noch nicht strafmündig sind. Die beiden Kinder wurden daher nach der Tat durch die Polizei in die Obhut ihrer Eltern gegeben.

Gegen die drei vierzehnjährigen Beschuldigten ist am Samstag kein Haftbefehl beantragt worden, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Voraussetzungen eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr nicht erfüllt waren. Das für Jugendliche und Heranwachsende geltende Jugendgerichtsgesetz bestimmt für Jugendliche unter sechzehn Jahren, dass die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig ist, wenn der Jugendliche sich dem Verfahren bereits entzogen hatte, Anstalten zur Flucht getroffen oder keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Das war bei den drei Tatverdächtigen nicht der Fall.

Zwei Vorfälle in der Vergangenheit wegen Strafunmündigkeit eingestellt

Insbesondere konnte bei einer örtlichen Überprüfung der Meldeanschriften der drei Beschuldigten durch die Polizei Essen ermittelt werden, dass sie über einen festen Wohnsitz und familiäre Bindungen verfügen. Vor diesem Hintergrund ordnete die zuständige Staatsanwältin die Entlassung der Jugendlichen aus dem Polizeigewahrsam an.

Die Verfahrensakten sind inzwischen von der Polizei Essen der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Sie enthielten einen Hinweis darauf, dass einer der Beschuldigten in strafunmündigem Alter wegen insgesamt zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen ist. Dieser Hinweis war bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keinen Haftbefehl zu erlassen, am Wochenende noch nicht bekannt gewesen.

Die Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft Duisburg geführten Akten hat dies inzwischen bestätigt. Diese Verfahren wurden sämtlich wegen Strafunmündigkeit eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Montag einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr beantragt, den das Amtsgericht auch erlassen hat. Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen haben den Beschuldigten inzwischen aufgrund des Haftbefehls festgenommen. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern an.

Aktualisierung am Dienstag:

Ebenfalls am Montag hat das Jugendamt Kontakt mit den Familien der beiden Zwölfjährigen aufgenommen. Ihnen wurde Beratung und Hilfe angeboten. Mehr kann die Stadt nicht machen. Das Gesetz erlaubt zum Beispiel eine Herausnahme des Kindes aus der Familie nur, wenn die Lebensverhältnisse chaotisch sind. Das ist hier nicht der Fall, wie die Polizei am Freitag bei der Erstermittlung bereits feststellte und dem Jugendamt übermittelte. Eine Familie hat die Hilfe des Jugendamtes am Montag offenbar abgelehnt, der Mitarbeiter des Jugendamtes wurde bereits an der Haustür über Sprechanlage abgewiesen. Über mögliche Gespräche mit der zweiten Familie konnte Stadtsprecher Volker Wiebels am Dienstag nichts sagen.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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