Politik, Natur & Garten
DER IRRSINN GEHT WEITER…

Wo bleibt das Klimaschutzprogramm der Stadt Mülheim? Die Dringlichkeit zu handeln müsste jetzt jeder verstanden haben, aber leider geht alles weiter wie bisher:

Wieder einmal war heute Morgen im Uhlenhorst das Abholzen alter Bäume zu beobachten, im Bereich des Rottweges, gleich in der Nähe von „Grün und Wald“. Auf meine Frage hin, warum dies jetzt während der Schonzeit (laut Bundesnaturschutzgesetz) geschehe, kam von den Verantwortlichen die allseits beliebte Antwort: „Man habe die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und deshalb müssten die Bäume weg, das Naturschutzgesetz spielt dann keine Rolle.“

Selbst wenn diese Bäume krank oder abgestorben gewesen sein sollten, so wie man es derzeit bei vielen Bäumen beobachten kann, haben sie doch einen großen Nutzen für unseren Wald, z.B. dienen sie als Nistmöglichkeit für heimische Wildtiere. Im BNatSchG § 39 Abs. 1 steht, dass es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Viele Arten sind essenziell auf das Vorkommen von Alt- und Totholz angewiesen. Für sie kann das Fehlen dieses elementaren Bioelements lebensbedrohlich sein. Ein solcher Eingriff in die Natur ist ökologisch völlig unsinnig.
In einigen Fällen bezweifle ich die Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Fällungen.
Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus dem Schädigungsverbot ab. Dies gilt für Privatbesitzer sowie für die Kommunen. Es müssen vorrangig Bäume kontrolliert werden, an deren Umgebung sich öffentliches Leben abspielt, um mögliche Gefahren durch den Baum abzuwenden. Zwingend notwendig sind daher Kontrollen bei Straßen- und Parkbäumen, Bäumen auf Friedhöfen, an Kindergärten, Schulen und in Wohnanlagen.
Mitten im Wald sieht das wohl anders aus. Wer irgendwelche „Trampelpfade“ benutzt, die nicht offiziell freigegeben sind, geht auf eigene Gefahr. Wer hier das Argument der Verkehrssicherheitspflicht anbringt, müsste gleich den ganzen Wald roden lassen, um das Risiko für den Spaziergänger abzuwenden. Das kann doch nicht sein!

In Mülheim scheint noch nicht angekommen zu sein, was mit "Zeitenwende" gemeint ist.
Zum Klimaschutz gehört vor allem der Schutz von altem Waldbestand, Aufforstung im großen Stil sowie Pflege von Grünanlagen. In besagtem Naturschutzgebiet gibt es einen Lehrpfad; hier wird auf einem Schild die "Funktion des Waldes" beschrieben. Ich habe mich gewundert, dass nicht vom "Wert des Waldes" gesprochen wird. Es ist zwar nur eine Begrifflichkeit, aber sie macht einiges deutlich: Die Natur wird immer noch als beherrschbares Objekt betrachtet, das für uns Menschen funktionieren soll. - Was für ein Irrglaube.

Autor:

Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr

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