BAMH: So nicht, Herr Oberbürgermeister

„Hier wird ein unnötiger Nebenkriegsschauplatz eröffnet“, so die Auffassung des BAMH Fraktionsvorsitzenden Jochen Hartmann zur Vorlage des Oberbürgermeisters in Bezug auf seine Selbstverpflichtung in Sachen Spesenabrechnung.
Ein Bedarf an zusätzlichen Regelungen bestehe nämlich nicht. Die Märkische Revision habe in ihrem Prüfbericht zutreffend die Rechtsgrundlagen dargestellt. Insbesondere habe sie auf den Erlass des Innenministeriums für Kommunen im Nothaushalt verwiesen.
Selbst wenn man aber der Auffassung des Oberbürgermeisters folgen wolle, Regelungen seien erforderlich, dann, so Hartmann, sei die Vorgehensweise des Oberbürgermeisters völlig neben der Sache. „Einen Brandstifter würde man auch nicht mit der Schaffung einer Brandschutzordnung beauftragen“, so Hartmann weiter.
Fakt sei, dass eine Selbstverpflichtung ein einseitiger Akt sei, der jederzeit widerrufen bzw. im Einzelfall ausgesetzt werden könne. Auch die bloße Kenntnisnahme durch den Finanzausschuss sei unzureichend. Wenn überhaupt, dann seien Regelungen durch den Rat der Stadt zu verabschieden, die der Rat zuvor, etwa in einem Arbeitskreis, ausgearbeitet habe.

Autor:

jochen hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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