Buerger kämpfen gegen den demokratiefeindlichen Rat

Die Muelheimer Bürgerinitiativen stellen die folgende Anfrage für den Finanzausschuss am 10. 2. 2020 öffentlich

Präzise Situationsbeschreibung zum VHS-Gebäude an der Bergstraße

Die Verwaltung möge die folgenden Fragen schriftlich und ausführlich beantworten:

1) Zum Stand der bereits in Auftrag gegebenen bzw. schon ausgeführten Arbeiten:

a. Welche Arbeiten wurden im Rahmen der begonnenen Brandschutzsanierung im August/September 2017 bereits durchgeführt? Welche größeren Lieferungen an Teilen/Material sind bereits erfolgt, wurden aber noch nicht eingebaut (z.B. die Türen und die Außentreppe)?

b. Wenn, wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Herrn Bocklenberg angegeben, bisher 428.000 € abgerechnet wurden (bei einer Auftragssumme von 906.000 €): wofür wurden die restlichen rund 1,1 Mio. € ausgegeben, wenn vor der Vergabe des Wirtschaftlichkeitsgutachtens noch 900.000 von ursprünglich 2.400.000 € im Investitionsprogramm des Immobilienservice zur Verfügung standen? Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen evtl. noch?

c. Was ist nach dem Baustopp mit der(den) ausführenden Firma (Firmen) vereinbart worden? (Z.B. Schadensersatz, Option auf Weiterführung der Baumaßnahme)

2) Zu den Befunden, die zum Aussetzen der begonnenen Sanierung geführt haben:

a. Was wurde während der Bauarbeiten festgestellt, das nicht bereits im Brandschutzgutachten aufgelistet wurde und somit seit 2007 bekannt war?

b. Nachdem die Vermutungen über Mängel in der Statik und das Ausmaß von Schadstoffbelastungen durch das neue Gutachten erneut nicht bestätigt wurden: was ist von den unter (a) genannten Feststellungen bzw. Vermutungen noch aktuell? Womit wird die Schließung, abweichend von den sich aus dem Brandschutzgutachten ergebenden Folgen (d.h. nach dem Stand dieses Gutachtens war die Sanierung, aber keine sofortige Schließung erforderlich), momentan noch begründet?

c. Wer würde die Kosten tragen, die durch die sofortige Schließung verursacht wurden, falls sich diese im Nachhinein als unbegründet herausstellen würde?

3) Zum nachgewiesenen Bedarf an zusätzlichen Arbeiten:

a. Welche Arbeiten, deren Durchführung für eine Wiederinbetriebnahme unabdingbare Voraussetzung wäre, sind nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten?

b. Durch welche Befunde während der Bauarbeiten oder aus dem neuen Gutachten kann die Notwendigkeit dieser Arbeiten belegt werden?

4) Warum sind keine brandschutztechnischen Sofortmaßnahmen mit ggfs. Schließungen einzelner Räume erfolgt und wie hoch wären die Kosten für diese Maßnahmen gewesen?

H. Godbersen, MBI-Vertreterin im Finanzausschuss

Liebe Leser, wir werden Sie auf dem Laufenden halten

Autor:

Kirsten Grunau aus Mülheim an der Ruhr

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