E-Zigarette: Kein Schadenersatz

Einen Schadenersatz wegen des Verbotserlasses von Ministerin Barbara Steffens dürfen in den Ruin getriebene E-Zigarettenhändler nicht erwarten.

Das teilte die Pressestelle des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen gestern auf Anfrage des Lokalkompass Mülheim mit: "Ihre Frage nach möglichen Schadenersatzforderungen an uns aufgrund des OVG-Beschlusses: Das OVG hat uns weder einen Widerruf noch eine Richtigstellung zu allen von uns seit dem vergangenen Jahr getroffenen Aussagen rund um die E-Zigarette auferlegt (sondern ein solches Begehren des Klägers ausdrücklich abgewiesen). Von daher bietet der OVG-Beschluss nach unserer Ansicht keine Basis für Schadenersatzforderungen - dies auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen", so die Pressestelle.

Wer E-Zigarettengeschäfte gründen wolle, den "können wir weiterhin nur auf das Risiko hinweisen, dass aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen besteht."

Die Frage: "Was sagt die Ministerin den gekündigten Mitarbeitern von E-Zigarettengeschäften, die aufgrund des Verbots ihren Arbeitsplatz verloren haben?" wurde nicht beantwortet. Das gilt auch für die Frage nach den Geschäftsgründern, die vor dem Verbot ihre Geschäfte legal gegründet hatten. Die Mülheimer Grünen hatten eine andere Erklärung. (Siehe: http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/gruene-zu-ladenschliessungen-auf-der-schlossstrasse-d155462.html )

Die Frage, ob es künftig Zigaretten, wegen des Nikotins, nur noch in Apotheken gebe, verneinte das Ministerium und verwies auf die Tabakrichtlinie: "Bei der Tabakrichtlinie handelt es sich um EU-Recht." Die "Tabakrichtlinie (enthält) eine ganze Reihe von Vorschriften, die (zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher) einzuhalten sind von denjenigen, die Tabakzigaretten auf den Markt bringen, z.B., was in der Tabakzigarette enthalten ist, Abgabe-, Werberegeln - Sie kennen sicherlich die Warnung vor Gesundheitsgefahren auf den Tabakzigarettenpackungen oder das Verkaufsverbot an Minderjährige. Weshalb sollte das Ministerium dagegen vorgehen? Hier ist derzeit vieles geregelt. Anders ist die Situation bei nikotinhaltigen E-Zigaretten. Hier gibt es, wie Ihnen bekannt ist, derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen. In diesem Punkt allerdings nicht: Nikotinhaltigen Liquids von E-Zigaretten fallen derzeit n i c h t unter die Tabakrichtlinie. Deshalb würden für nikotinhaltige Liquids keine vergleichbaren Schutzregeln für Verbraucherinnen und Verbraucher (wie bei Tabakzigaretten) gelten, sollte die Bewertung der Bundesregierung (und anderer EU-Staaten), dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fallen, sich irgendwann ändern oder keinen Bestand mehr haben."

Kurzgefasst heiße das: "Tabakzigaretten = Tabakrichtlinie = umfangreiche Zulassungsvorschriften
Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten = nicht unter das Arzneimittelgesetz (derzeit rechtlich umstritten) = keine Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern."

Weitere Infos finden Sie hier:
http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/e-zigarette-weitere-klatsche-fuer-ministerin-d159254.html

http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/e-zigarette-verbot-rechtswidrig-d151607.html

http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/e-dampfen-gesundheitsministerin-steffens-bekommt-daempfer-d150161.html

http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/e-rauchen-aktion-selbstbestimmt-statt-ausgedrueckt-ein-rueckblick-d139602.html

http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/e-rauchen-was-ist-los-in-diesem-land-d136691.html

http://www.lokalkompass.de/muelheim/politik/verbot-in-muelheim-viel-dampf-um-die-e-zigarette-d131322.html

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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