Trödelmärkte: Alles rechtens

Die häufigen Trödelmärkte in Mülheim sind dem Einzelhandel und Verdi ein Dorn im Auge. Jüngst beklagten sie bei der Stadt die geschäftlichen Einbußen, die die Einzelhändler deswegen hinnehmen müssten, und forderten eine Einschränkung durch die Stadt.
Wie Stadtdirektor Frank Steinfort jetzt im Hauptausschuss erläuterte, hat sich die Stadt trotz eindeutiger Meinung des Rechtsamtes an die Bezirksregierung gewandt, um die Rechtsauffassung auch dort noch einmal überprüfen zu lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Stadt kann gegen die Trödelmärkte nicht vorgehen.
Die Bezirksregierung enkräftete das Argument, dass die Trödelmärkte womöglich gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz zum Verkauf von Waren verstoße. Das sei nicht der Fall, die Veranstalter haben sogar ein einklagbares Recht darauf. Auch die Tatsache, dass häufig Neuwaren angeboten werde, ist nicht zu beanstanden. Da die Trödelmärkte auf privaten Grundstücken stattfinden, kann keine Einschränkung durch die städtische Satzung erfolgen. Der Vorwurf, es werde häufig auch Diebesgut verkauft, konnte die Polizei, deren Bezirksbeamte regelmäßig zu Fuß auf den Märkten unterwegs ist, nicht betsätigen. Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht habe es 2010 nur zwei gegeben.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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