Raucherclubs auf der Kippe

Foto: Hannes Kirchner

In einem kürzlich ergangenen Beschluss stellte das Oberverwaltungsgericht Münster klar, dass das Betreiben einer Gaststätte als Raucherclub grundsätzlich unerlaubt ist.
Die Stadtverwaltung Mülheim kennt den aktuellen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster, der den Betrieb einer Gaststätte als Raucherclub untersagt, geht mit dem Thema zurzeit aber entspannt um.
„Wir wissen nicht, wieviele Raucherclubs es in Mülheim gibt, weil Vereine ja nicht meldepflichtig sind. Wir haben auch kein entsprechendes Personal, das durch die Stadt geht und die Gaststätten kon-trolliert“, beschreibt Stadtsprecher Volker Wiebels die Situation.
Gehandelt werde bei Bedarf, sobald eine Beschwerde vorliege. Raucherclubs dürfen wie Vereine keine Gewinne erzielen. Dient der Raucherclub dem Wirt nur als Zweck, Gewinne zu machen, schreitet die Verwaltung ein.
Die Beschwerden dazu halten sich aber in Grenzen. „Im letzten Jahr konnten wir die Zahl an zwei Händen abzählen, das scheint in Mülheim kein sehr großes Problem zu sein“, so Wiebels.
In Mülheim gibt es noch nicht allzuviele Beschwerden, der die Stadtverwaltung nachgeht. Der größere Teil der Beschwerden bezieht sich zudem nicht auf Raucherclubs, sondern auf das Rauchen in Speiselokalen, die keine geeigneten separaten Räume dafür anbieten. Erhält die Stadt eine Beschwerde, werde ein Verfahren eingeleitet. „Wir gehen anders vor als manche Nachbarkommunen, dann aber mit Konsequenz“, betont Stadtsprecher Volker Wiebels.
Letztendlich aber wartet die Verwaltung auch auf eine eindeutigere gesetzliche Regelung des Landes NRW, wie der Nichtraucherschutz gehandhabt werden soll. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei nicht eindeutig.
Vom generellen Rauchverbot sind nach OVG-Auslegung lediglich Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften ausgenommen, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist. Nach Überzeugung des Gerichts trifft dies für Gaststätten grundsätzlich nicht zu, da in diesen Fällen zwangsläufig das Interesse des Gastwirtes, Einnahmen durch den Verkauf von Speisen und Getränken zu erzielen, für ihn im Vordergrund steht.
Der Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein I (Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Krefeld, Kreis Kleve, Kreis Wesel), Thomas Kolaric, vertritt die Meinung, dass durch den Münsteraner Beschluss das Nichtraucherschutzgesetz zu eng ausgelegt werde. Es werde Folgen für die getränkegeprägte Kneipenlandschaft haben, insbesondere soweit, dass einige Wirte, die viele rauchende Gäste haben, vor der Schließung stehen.
Der Raucherclub ist eine der sieben Ausnahmeregelungen im Nichtraucherschutzgesetz. Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Münster ist diese Ausnahmeregelung für Gaststättenbetreiber faktisch aufgehoben worden.
Weiterhin gebe es noch sechs Ausnahmeregelungen: den untergeordneten, abgetrennten Raum, Brauchtumsveranstaltungen, technische Vorrichtung (Gesetz definiert aber nicht, welche), geschlossene Gesellschaft, Eckkneipe unter 75 Quadratmetern Schankraum ohne Speisenangebot und mit Zutritt nur für Personen über 18. und dem ausgehängten Hinweis „„Rauchergaststätte“ sowie das Festzelt. Das Nichtraucherschutzgesetz wird nach Einschätzung des DEHOGA in einigen Punkten modifiziert werden, vielleicht schon zum nächsten Jahreswechsel.
Und so gehen die Nachbarn damit um:
In Duisburg fordert das Ordnungsamt alle Duisburger Gaststättenbetreiber auf, diese Betriebe zukünftig rauchfrei zu führen, die Aschenbecher umgehend zu entfernen und als Nichtrauchergaststätte zu kennzeichnen. Durch den städtischen Außendienst würden kurzfristig Kontrollen durchgeführt, hieß es von Seiten der Stadt. Sollten Verstöße festgestellt werden, drohe den Gastwirten ein empfindliches Bußgeld und der Erlass einer Ordnungsverfügung. Bei beharrlichen Verstößen könne dies mit dem Entzug der Konzession enden.
In Rheinberg wurde sich dieser Thematik bereits im vergangenen Jahr gewidmet. So wurden 2010 Kontrollen zum Nichtraucherschutz durchgeführt und - je nach Bedarf - auch entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen angeordnet. Aktuell sind vor Ort keine strengeren Kontrollen geplant. Johnny Strey vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg weist jedoch auch daraufhin, dass lediglich „gesetzlich festgelegt ist, auf Beschwerden zu reagieren, grundsätzliche Kontrollen jedoch nicht vorgeschrieben sind“.
Die Stadt Kamp-Lintfort beabsichtigt bis Ende Juli die Ausweitung entsprechender Kontrollen. „Es werden nicht alle Gaststätten kontrolliert werden können, doch einige werden auf jeden Fall aufgesucht“, erklärt Hansjürgen Hecht vom Ordnungs- und Rechtsamt.
Der von den Ordnungsämtern des Kreises Wesel einheitlich vereinbarten Linie folgt auch die Stadt Moers. „Wir kontrollieren, wenn wir Hinweise erhalten. Dazu sind wir verpflichtet“, so Thorsten Schröder von der Pressestelle der Stadt Moers. „Die wirklich wenigen Beschwerden, die bei uns bis jetzt eingingen, konnten immer ohne Probleme und mit gütlichen Belehrungen vor Ort geklärt werden.“ In Moers sei man mit dieser Vorgehensweise bis jetzt sehr gut gefahren. „Am Rande: Für viele Ordnungsämter, so auch unseres, würde die personelle Ausstattung für eine flächendeckende Kontrolle auch gar nicht ausreichen“, so Schröder.
Blick nach Oberhausen: „In Oberhausen gibt es relativ wenig Raucherclubs, die Thematik steht nicht auf der Tagesordnung“, so Oberhausens Ordnungsdezernent Frank Motschull. „Verstärkte Kontrollen sind zur Zeit nicht geplant.“

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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