Geld pflegt nicht

Mit diesem Leitspruch zieht Staatssekretär Karl-Josef Laumann, der Bevollmächtigte für Pflege im Bundesministerium für Gesundheit durch die Lande und kämpft für:

1. Eine einheitliche, generalistische Ausbildung und Bezahlung von Kranken- und Altenpflegern und eben auch für eine umlagefinanzierte Ausbildung. Was auch immer darunter zu verstehen sein mag.

2. Fünf Pflegestufen, die sowohl die wichtigen Faktoren der häuslichen und ambulanten Pflege als auch der stationären Notwendigkeiten besser abdecken sollen.

Dies ist dann die Begründung für die notwendige Beitragsanpassungen, die den zwangsversicherten Mitbürgern rechtzeitig angekündigt wird.

Es ist ein halbherziges Kurieren an einem durchdachten, handwerklich guten Gesetz. Es kann nur ein Teil- und kein Vollfinanzierungsgesetz für den Betroffenen sein. Herzstück des Pflegegesetzes vom Mai 1994 (SGB XI) ist die Aussage, es kann nur so viel ausgegeben werden, wie eingenommen wird. In § 70 SGB XI Beitragssatzstabilität heißt es genau:

(1) Die Pflegekassen stellen in den Verträgen mit den Leistungserbringern über Art, Umfang und Vergütung der Leistungen sicher, dass ihre Leistungsausgaben die Beitragseinnahmen nicht überschreiten (Grundsatz der Beitragssatzstabilität).

Pflegeentgelte sind keine Wohltaten, sie sind finanziert von den Betroffenen. Der Staat hat seine Aufgaben an die neu errichteten Pflegekassen übergeben, die der gestellten Aufgabe nach dem Buchstaben des Gesetzes minimal nachkommen. Der Interessenkonflikt ist vorprogrammiert. Die Selbstheilungskräfte des Marktes können durch den Verteilungsmechanismus der angeblichen Selbstverwaltung nicht greifen. Die Erhöhung der Entgelte vom 1.1.15 nach dem Pflegestärkungsgesetz ändert die Systematik nicht.

Vielleicht hilft ein Blick nach Österreich, dort sind seit Anbeginn Fünf Pflegestufen eingeführt. Der Anspruchsberechtigte ist der Bürger, der Versicherte. Er erhält direkt das Entgelt, er allein bestimmt über die Verwendung und damit den Einsatz des Pflegegeldes.

In Deutschland wird unterschieden in Sach- und Geldleistung.
Wer die Geldleistung wählt, erhält einen Bruchteil und wird indirekt gezwungen, Hilfe einer Organisation und damit die teurere Variante zu wählen. Die Qualität des Betreibers, ambulant oder stationär, wird unterstellt. Der Wille und das Wohl des Einzelnen werden zweitrangig.

Nicht das Wohl der Betroffenen, sondern das Funktionieren des Systems steht im Vordergrund. Ein neues Begutachtungsverfahren verteilt das vorhandene Geld, bringt keine Qualitätsverbesserung oder Zufriedenheit in der Pflege, weder bei den betroffenen Angehörigen, zu Pflegenden oder Pflegepersonen.

Angehörige, mündige Bürger, aufgewacht, mitgestalten.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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