Rechtsverordnung

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Politik
Nicht nur auf dem Kanal gilt ein Begegnungsverbot, nur zwei Personen zusammen dürfen sich laut neuer Verfügung der Stadt Dortmund gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Ausgenommen sind  Familien.  | Foto: Martina Hengesbach
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Dortmund ordnet Kontaktverbot an: Nicht mehr als 2 Personen dürfen zusammen unterwegs sein
Stadt setzt Rechtsverordnung des Landes um

170 Dortmunder sind mit dem Coronavirus infiziert. Neun positive Getestete mehr als gestern. Insgesamt wurden 130 Abstriche durchgeführt: 49 im Gesundheitsamt, 81 in der neuen Diagnostikstelle am Klinikum Nord. Ab heute setzt Dortmund daher die durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassene Rechtsverordnung zur Eindämmung des Virus um. Es untersagt Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, ausgenommen Familien.  Ziel ist die Unterbrechung der Infektionsketten, daher werden...

  • Dortmund-City
  • 23.03.20
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