Versicherung

Beiträge zum Thema Versicherung

Blaulicht
Bild / Text Polizei Wesel

Kreis Wesel
Wechsel der Versicherungskennzeichen steht bevor

Wesel (ots) Der Countdown läuft: Ob Mofa, Roller (bis 50 ccm), S-Pedelec, Elektrische Krankenfahrstühle oder Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) - Mit Ablauf des 29. Februar verlieren die alten (schwarzen) Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit! Der Versicherungszeitraum für Fahrzeuge mit "kleinem Versicherungskennzeichen" ist immer vom 01. März bis zum letzten Februartag des folgenden Jahres gültig. Ab Freitag (1. März) beginnt das neue Versicherungsjahr und die dann gültigen...

  • Hamminkeln
  • 28.02.24
  • 1
Ratgeber
Schwarz ist out: Ab dem 1. März müssen Kleinkrafträder mit einem blauen Kennzeichen ausgestattet sein.
Foto: GDV

Neues Versicherungsjahr für Mofas, Pedelecs und E-Scooter
Blaues Wunder vermeiden

Blau ist die Farbe des Jahres 2021: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Das korrekte Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht...

  • Monheim am Rhein
  • 25.02.21
Überregionales
Foto: Polizei

Gültige Versicherungskennzeichen sind jetzt schwarz

Das Versicherungsjahr endete am 28. Februar, um 24 Uhr, für all jene Fahrzeuge, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Zentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 Kilometer pro Stunde, die erstmals...

  • Velbert
  • 02.03.17
Ratgeber
Bildunterzeile Für Fahrer von Kleinkrafträdern ist der 1. März ein wichtiges Datum: Dann beginnt das neue Versicherungsjahr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das alte schwarze Kennzeichen gegen ein neues blaues ausgetauscht werden. Foto: HUK-COBURG

Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Co.

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-Coburg aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder...

  • Witten
  • 16.02.12
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