Betriebliche Ersthelfer sind für jeden Unternehmer Pflicht - Deutsches Rotes Kreuz in Wattenscheid hilft bei Ausbildung!

3Bilder

In Deutschland passieren im Jahr 2,4 Millionen Arbeitsunfälle. Situationen, in denen ein Kollege am Schreibtisch oder an der Maschine zusammenbricht, weil er einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufzusammenbruch erlitten hat, sind in dieser Statistik noch nicht eingerechnet.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass man in seinem Betrieb einmal eine Situation erlebt, in der man helfen muss, ist also relativ hoch”, betont Markus Eisenhuth vom Deutschen Roten Kreuz in Wattenscheid. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es in jedem Betrieb Ersthelfer geben muss. „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.“

Jeder Betrieb muss Ersthelfer stellen, egal wie groß er ist!

Für alle Unternehmen gibt es die gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung. 5% bzw. 10% aller regelmäßig im Betrieb anwesenden Mitarbeiter müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regelmäßig in Erster Hilfe (9 UE) ausgebildet werden.

„Viele Betriebe wissen davon gar nichts”, hat Markus Eisenhuth festgestellt. Zu verlieren haben die Firmen jedenfalls nichts: Die Erste-Hilfe-Kurse für ihre Mitarbeiter sind für sie kostenlos, die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber muss seine Betriebshelfer lediglich für den Lehrgangstag freistellen.

Werner Rautenberg, Erste-Hilfe-Beauftragter des Verbandes fügt hierzu an: „Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Nichterfüllung der Bestimmung im Einzelfall Bußgelder bis zu 10.000 € je Fall oder eine Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos die Folge sein.“

Lehrgänge beim DRK, aber auch im Betrieb!

Um diesem Problem vorzubeugen rät das Deutsche Rote Kreuz zu seinem betrieblichen Aus- oder Fortbildungsangebot in der Ersten Hilfe. Hier werden Seminare in den Räumlichkeiten der Betriebe oder auch dem DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 (DRK-Zentrum: nächster Kurs am 2. Juni) angeboten.

„Natürlich können wir im Betrieb selbst besser auf die örtlichen Gegebenheiten oder vorhandenen Hilfsmittel eingehen und zum Beispiel Rettungs – und Alarmierungswege einmal direkt durchspielen und besprechen“, erklärt Werner Rautenberg. Für derlei Kurse stehen dem erfahrenen Ausbilder insgesamt 20 Kollegen zur Verfügung, die Kurse in der Breitenausbildung auch wochentags oder am Wochenende durchführen.

„Betriebe oder auch Sportvereine müssen Terminwünsche nur an unsere Geschäftsstelle leiten und von dort wird alles Weitere dann organisiert. Natürlich kann der Betrieb seine Mitarbeiter auch zu unseren Wochenendkursen schicken. Der nächste reguläre Lehrgang findet am Samstag, 02. Juni, ab 10 Uhr, im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 statt“, so Werner Rautenberg weiter.

Ansprechpartner für Kursanfragen ist beim Roten Kreuz Herr Markus Eisenhuth unter der Rufnummer 0 23 27 – 8 70 17.

Autor:

Christian Lange aus Wattenscheid

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.