Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen
KJS Wesel warnt: "Unser Wild kennt keine Uhrzeit"

Auch wenn das Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten geringer als sonst ist, kann es auch im Kreis Wesel immer wieder zu schweren Unfällen kommen, warnt die Kreisjägerschaft Wesel. | Foto: Zur Verfügung gestellt von der KJS Wesel.
  • Auch wenn das Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten geringer als sonst ist, kann es auch im Kreis Wesel immer wieder zu schweren Unfällen kommen, warnt die Kreisjägerschaft Wesel.
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"Oft passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen zu etwa 20 Verkehrstoten pro Jahr, viel Tierleid und Sachschäden im hohen dreistelligen Millionen-Bereich. Kurz nach der Zeitumstellung ist besondere Vorsicht geboten", warnt die Kreisjägerschaft Wesel (KJS), "denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oftmals überrascht."

Auch wenn es das Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten geringer als sonst ist, kann es auch im Kreis Wesel immer wieder zu schweren Unfällen kommen, warnt die KJS Wesel.

Tödliche Folgen für die Insassen

Autofahrer sollten daher besonders achtsam fahren. Ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit kann verheerende Folgen haben. „Ein Reh von nur 20 Kilogramm, hat bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Auftreffgewicht von fast einer halben Tonne“, erläutert Nimphius weiter, „so kann ein Unfall schnell tödliche Folgen für die Insassen haben.“

Polizei muss benachrichtigt werden

An besonders gefährdeten Bereichen sind Warnschilder aufgestellt. Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, muss die Polizei vom Fahrer benachrichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. Die Polizei wird dann den örtlichen Jäger informieren.

Unnötige Qualen verhindern

Die Tiere erleiden nach einem Crash oft schwere innere Verletzungen. Um unnötige Qualen zu verhindern, veranlasst der zuständige Jäger dann eine sogenannte Nachsuche. „Dafür haben wir speziell ausgebildete Hunde, mit ihnen können wir auch ohne Spuren von Blut das verletzte Stück Wild finden,“ erklärt Nimphius .

Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wer dies in NRW bei einem Verkehrsunfall mit Paarhufern, hierzu gehören Reh, Wildschwein, Mufflon und die drei in NRW vorkommenden Hirscharten, nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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