Rat verabschiedet Antrag zu Falschparkern
Stolpergefahr durch E-Roller

Achtlos abgelegt: Der E-Roller blockiert zudem einen Parkplatz. Geht es nach dem Stadtrat, sollen solche "Vergehen" durch die Maßnahmen künftig verhindert werden. | Foto: Nicole Martin
  • Achtlos abgelegt: Der E-Roller blockiert zudem einen Parkplatz. Geht es nach dem Stadtrat, sollen solche "Vergehen" durch die Maßnahmen künftig verhindert werden.
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Achtung, E-Roller! Die Stolpergefahr durch die falsch parkendenden Flitzer auf zwei Rädern soll in Witten durch ein Bußgeld gebannt werden. Das hat der Rat in seiner letzten Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsdebatte beschlossen. Die Scooter dürfen niemanden behindern.

„Die klimafreundlichen Scooter werden auch in unserer Stadt viel genutzt, doch sie dürfen niemanden behindern oder gefährden“, begründet SPD-Ratsmitglied Tim Koch die Initiative seiner Fraktion. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Uwe Rath ergänzt: „Wir haben unseren Vorschlag als Antrag zum Haushalt eingebracht, weil durch das Bußgeld auch Einnahmen in kleinerem Maßstab erzielt werden.“ Vom Bußgeld verspricht sich die SPD jedoch vor allem einen Lerneffekt. „Mitten in den Laufwegen darf niemand seinen Roller abstellen, erst recht nicht dort, wo es eng ist“, bekräftigt Ratsherr Koch: „Wie soll denn zum Beispiel ein Elternteil mit einem Kinderwagen und dazu noch einem Kind an der Hand das recht schwere Fahrzeug aus dem Weg räumen?“

„Im schlimmsten Fall kann das zu einem Sturz führen - sehbehinderte Menschen sind dadurch sogar in besonderem Maße gefährdet.“

Für Fußgänger mit Rollatoren könnten die Scooter auf dem Bürgersteig sogar ein Hindernis darstellen, an dem sie nicht vorbeikommen. Er befürchtet: „Im schlimmsten Fall kann das zu einem Sturz führen - sehbehinderte Menschen sind dadurch sogar in besonderem Maße gefährdet.“ Martin Kuhn, der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, zeigt einen weiteren Ansatz auf, der überprüft werden soll: „Möglicherweise kann die Stadtverwaltung ihre Verträge mit den E-Scooter-Anbietern noch so nachbessern, dass diese ausdrücklich zur Herausgabe der Nutzerdaten von Falschparkern verpflichtet sind.“ Denn nur so lasse sich der oder die Bußgeldpflichtige ermitteln.

Keine flächendeckende Kooperation

Die Erfahrung aus anderen Städten lehre leider, dass nicht alle Unternehmen zu einer solchen Kooperation bereit seien. Doch zur Not gibt es auch andere Wege: „Grundsätzlich können Städte bei solchen Parkverstößen auch die Halter – also die Firmen selbst – zur Verantwortung ziehen, wenn die Nutzer nicht zu ermitteln sind“, erklärt Uwe Rath. Nach den Vorstellungen der SPD wird die Stadt künftig durch konkrete Hinweise von Bürgern oder durch stichprobenartige Kontrollen bei anderen Einsätzen des Ordnungsamtes auf E-Scooter-Bußgeldfälle aufmerksam und kann ihnen nachgehen. „Damit gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen, könnten die Anbieter gemeinsam mit der Stadtverwaltung zusätzlich die Verbotszonen ausdehnen, in denen die Fahrzeuge gemäß ihrer Programmierung nicht geparkt werden können“, unterbreitet der Fraktionsvorsitzende einen weiteren konkreten Vorschlag. Auch dafür sei das Bußgeld letztlich hilfreich: Wenn in Problemfällen Kosten drohen, seien die Firmen sicherlich eher dazu bereit, „Spielregeln“ an sensiblen Stellen einzuhalten. Als Ergänzung des Maßnahmenkatalogs wünscht Tim Koch sich zudem eine farbliche Markierung von Parkzonen in konfliktträchtigen Bereichen: „Von klaren Regeln profitieren alle Beteiligten - die Rollerfahrer, die anderen Verkehrsteilnehmer und die Anbieterfirmen.“

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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