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Überbrückungshilfe III Plus für Unternehmen und Solo-Selbstständige

Die Bundesregierung stellt auch weiterhin umfassende Hilfen in der Corona-Pandemie zur Verfügung, von denen auch Unternehmen und Solo-Selbstständige in Witten profitieren können. Die Überbrückungshilfen sind bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden.

Die Förderbedingungen der „Plus-Variante“ sollen denen der bisherigen Überbrückungshilfe III entsprechen. Die Obergrenzen wurden jedoch erhöht und ergänzende Förderpunkte eingebracht.
Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Solo-Selbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Detaillierte und verbindliche Informationen stehen in Kürze auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zur Verfügung.

Autor:

Thomas Meißner aus Witten

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