Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus erneut verschärft
Kneipen und Fitness-Studios müssen schließen

Foto: pixabay / Grafik Sikora

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bringen auch in Bochum das öffentliche Leben mit Beginn der neuen Woche fast komplett zum Erliegen. Ab Montag müssen Kneipen schließen, ab Dienstag Fitness-Studios. Präzisiert hat die Stadt Bochum die Regelungen zur Notfall-Betreuung von Kindern - und warnt gleichzeitig vor Falschmeldungen.

Nachdem das NRW Land die Städte angewiesen hat, alle nicht notwendigen Veranstaltungen zu untersagen, hat die Stadt Bochum eine Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen erlassen. Danach gilt, dass aktuell nur noch Veranstaltungen stattfinden dürfen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Alle anderen privaten und öffentlichen Veranstaltungen müssen ausfallen oder verschoben werden. Dazu zählen auch Gottesdienste, Hochzeitsfeiern, Tanz- und Sportkurse.

"Amüsierbetriebe" müssen schließen

Laut Erlass des Landes müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe. Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln. Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Versorgung gesichert

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Gaststätten und Restaurants dürfen weiter öffnen, sind aber an strenge Auflagen gebunden.

26 Infizierte in Bochum

Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger – so möglich – freiwillig in häusliche Quarantäne begeben oder ihre sozialen Kontakte auf das absolut Nötigste beschränken sollten. Darauf zielten derzeit alle Erlasse des Landes ab, um die Ausbreitung des Corona-Virus so stark zu verlangsamen wie möglich. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in Bochum, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, stieg am Wochenende auf 26 an.

Hotline nur für dringende Fälle - 112 nur für lebensbedrohliche Notfälle

Die Stadt bittet alle Bochumerinnen und Bochumer darum, die städtische Hotline nur in dringenden Verdachtsfällen auf eine mögliche Corona-Infektion anzurufen. Bis gestern sind dort über 9.000 Anrufe ein, allein gestern waren es über 1.000 Anrufe. Auch die Feuerwehr verzeichnet zunehmend Anrufe von Personen, die sich informieren wollen. Dies blockiert die zentrale Notrufnummer der Feuerwehr. Die Rufnummer 112 ist jedoch nur in lebensbedrohlichen Situationen zu wählen. Alle Informationen und aktuelle Entwicklungen hat die Stadt auf ihrer Homepage unter Stadt Bochum - Corona gebündelt und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich dort über Meldevorgang, Symptome und anderes zu informieren.

Regelungen zur Kinderbetreuung

Am Wochenende hat die Stadt alle Trägerinnen und Träger, die Kinderbetreuung leisten, zusätzlich schriftlich informiert, dass sie am morgigen Montag, 16. März, öffnen und Kinder von Eltern betreuen müssen, die in Berufen tätig sind, die zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen“. Zu diesen Arbeitsbereichen zählen nach dem Erlass des Landes NRW insbesondere „alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“ Dies schließt die Polizei mit ein.

Formular für Eltern online

Einrichtungen, für die dies gilt, sind: „sämtliche Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“. Das heißt: Auch die Bochumer Tagesmütter und Tagesväter sowie Großpflegestellen müssen ihre Betreuung für die Kinder aufrechterhalten, bei denen beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtige aus den oben genannten Berufsbereichen kommen. Das Formular für die Arbeitsbescheinigung und der Antrag auf Betreuung sind bereits auf der Homepage der Stadt unter diesem Link 
www.bochum.de/Corona/Informationen-zum-Umgang-mit-dem-Corona-Virus-in-Kindertageseinrichtungen-und-Kindertagespflege-Einrichtungen
abrufbar.

  • Seit dem Wochenende kursieren zunehmend Falschmeldungen zu Corona. „Dies kritisieren wir auf das Schärfste“, sagt Sebastian Kopietz, Leiter des städtischen Krisenstabs. „Diese bewusst erzeugten Falschmeldungen führen zu unnötigen Verunsicherungen.“ Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, sich auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/corona oder auf den offiziellen Social Media-Kanälen der Stadt bei Facebook @stadtbochum, Twitter @bochum_de und Instagram @bochum_de zu informieren.
Autor:

Petra Vesper aus Bochum

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