Tipps der Blauröcke für einen sicheren Jahreswechsel

Foto: Bildmontage Molatta
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In der Silvesternacht steht der Feuerwehr Bochum die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor und morgen, Samstag 28. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Löschfahrzeuge und Rettungswagen sind ab Mitternacht fast pausenlos im Einsatz.

In keiner Nacht brennt es so häufig wie zum Jahreswechsel. Zumeist werden die Brände durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Vor allem Balkone, die etwa mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur - ungewollten - Zielscheibe der „Böllerei“. Aber auch brennende Gartenlauben und Fahrzeuge sind keine Seltenheit.

Auch der Rettungsdienst ist in der Silvesternacht ständig im Einsatz. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden Feuerwerkskörper gezündet. Vor allem schwere Verletzungen wie Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen werden durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Daneben ist vor allem ein übermäßiger Alkoholgenuss die häufigste Ursache für Rettungsdiensteinsätze.

Damit auch der anstehende Jahreswechsel ohne böse Überraschungen verläuft, hier Hinweise zum Kauf und Umgang von Feuerwerkskörpern.

Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus

"Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben", ist der wichtigste Rat der Feuerwehr.

Nur Feuerwerksartikel mit der BAM-Kennzeichnung verwenden

Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden- Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!

Ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel verwenden

Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

"Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel - hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden. Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk", mahnen die Feuerwehrleute.

Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen

"Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät", ist der Ratschlag der Experten.

Sichere Umgebung

"Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden und wenn möglich auch von Balkonen (Gartenmöbel etc.). Schließen Sie eventuell vorhandene Mülltonnen und schließen Sie diese gegebenenfalls (wenn möglich) ab. In der Silvesternacht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen. So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden", sind die Tippps der Feuerwehr zur Vorbeugung.

Vorrat in Sicherheit bringen

"Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/verschlossen werden", legt die Feuerwehr den

Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor

Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.) Feuerlöschern oder Löschspray. "Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist", so die Feuerwehr.

Gefahr droht – Platz schaffen

"Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab. Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112", so die Tipps für den Notfall.

"Sorgen Sie dafür, dass der Anmarschweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte nicht für zusätzliche Gefahren durch Feuerwerkskörper", ist die dringende Bitte der Einsatzkräfte.

Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – ansonsten sind Bußgelder möglich!

Foto: Bildmontage Molatta
Foto: Molatta
Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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