Erwerbslosenverein Tacheles e.V. erfolgreich
Sozialleistungsbetrug im Jobcenter Wuppertal vereitelt

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Bedauerliche Einzelfälle im Jobcenter Wuppertal

Wer immer noch glaubt, dass in diesem Staat das soziokulturelle Existenzminimum gesichert ist, ist ein naiver Träumer. Während die Jobcenter Millionen Euro für nutzlose Maßnahmen verpulvern, werden Tausende und Abertausende von Leistungsberechtigten, um Ihre Leistungen betrogen. Wohl gemerkt, von Jobcentern betrogen.

Und bitte jetzt nicht albern werden. - Auch wenn eine Nachleistung von 14.718,94 EUR erst einmal eine hohe Summe ist, so darf nicht vergessen werden, dass dem gegenüber Schulden in größerer Höhe gegenüberstehen. Vermieter, Banken und Energieversorger fordern nicht zu unterschätzende Mahngebühren für die die verantwortlichen Jobcenter keinerlei Verantwortung übernehmen.

Tacheles e.V. - erfolgreiche Hilfe gegen falsche Jobcenter-Bescheide

"Geht doch …
Jobcenter Wuppertal zahlt offenen Betrag in Höhe von 14.718,94 EUR nach"

Letzte Woche haben wir hier diesen Fall thematisiert, in dem das Jobcenter Wuppertal einem alleinerziehendem Vater mit drei kleineren Kindern jeden Monat 𝟵𝟯𝟭,𝟳𝟱 𝗘𝗨𝗥 rechtswidrig 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝘁 hat. Siehe hier: facebook

Hier muss es erlaubt sein, die erfolgreichen Aktivisten selbst reden zu lassen.

𝗘𝗜𝗡 𝗡𝗘𝗨𝗘𝗥 𝗙𝗔𝗟𝗟
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Das #Jobcenter #Wuppertal schießt wieder mal den Vogel ab: jeden Monat werden einer Familie jeden Monat 𝟵𝟯𝟭,𝟳𝟱 𝗘𝗨𝗥 rechtswidrig 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝘁. Die nichterbrachten ALG II-Leistungen belaufen sich seit Januar 2018 auf 𝟳.𝟵𝟰𝟱,𝟮𝟰 𝗘𝗨𝗥.

Damit wird die Existenz der Familie eines alleinerziehenden Vaters mit drei kleineren Kindern gravierend gefährdet.

Diesmal geht es um einen alleinerziehenden Vater mit drei Kindern (10, 12 und 13 Jahre).

Das ist, aus unserer Sicht, der zweithöchste Betrag der Nichtzahlung von ALG II - Leistungen, den wir je in der Beratung erlebt haben. Im Jahr 2017 wurden auch zustehende Gelder nicht erbracht, hier können die Gelder aber nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden, da die Wirkung eines Überprüfungsantrages auf Januar des jeweiligen Vorjahres begrenzt wurde (§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m § 44 Abs. 1 SGB X i.V.m § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II - das bedeutet, der Schaden ist tatsächlich noch höher).

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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