Großer Schritt für den Nachwuchs
Im Oktober anmelden für das Schuljahr 2020/2021 an Dinslakener Grundschulen

Am 1. August 2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.  | Foto: Scholte-Reh
  • Am 1. August 2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.
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Am 1. August 2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.

Kinder, die nach dem 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter beziehungsweise die Schulleiterin.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Benachrichtigung zur Anmeldung erhalten. Darin ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Kinder können auf Antrag früher eingeschult werden

Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten haben, setzen sich bitte unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken im Stadthaus an der Wilhelm-Lantermann-Straße 65 in Verbindung. Telefonisch ist der Fachdienst unter 02064/66248 erreichbar.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch ist mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.

Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an den Schulleiter beziehungsweise die Schulleiterin der Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.

  • Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am Montag, 7. Oktober, und Dienstag, 8. Oktober, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
  • Es wird gebeten, zu der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.
Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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