Schulministerium NRW will Maskenpflicht eine Woche nach den Ferien aufheben
Elternvorsitzende für Maskenschutz

Die Maskenpflicht an Schulen soll ausgesetzt werden.  | Foto: Alexandra Koch / Pixabay

Das Schulministeriums NRW kündigt die Aufhebung der Maskenpflicht eine Woche nach den Herbstferien an, die lange als Schlüssel für einen gesicherten Präsenzunterricht galt und hält an der Testpflicht bis zu den Weihnachtsferien fest.

In einer Aufhebung der Maskenpflicht sieht die Dortmunderin Anke Staar als Vorsitzende der Landeselternkonferenz keine Lösung für vulnerable Gruppen. Nach Maßgabe des Schulministeriums NRW soll die Maskenpflicht, die lange als Schlüssel für einen gesicherten Präsenzunterricht galt, in der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien zwar nicht in den Fluren, aber im Klassenraum und auf dem Schulhof wegfallen.

Nur 0,05 % der Schüler*innen seien aktuell infiziert, teilte das Ministerium den Verbänden mit, mehr als 50 % der über 12-jährigen bereits einmal und 40 % zweimal geimpft. Grund für das Ministerium über weitere Lockerungen nachzudenken und dem Druck der Eltern, die die gegenwärtigen Maßnahmen ablehnen, nachzugeben.

Testen auch in den Ferien

Dafür sollen am Montag nach den Herbstferien alle Kinder in der Schule einmal zusätzlich zu den zweimal wöchentlichen PCR-Lolli-Tests in Grundschulen und dreimal wöchentlichen Schnelltests in den weiterführenden Schulen getestet werden. Auch während der Ferienangebote der OGS sollen Tests stattfinden. Alle anderen Schüler*innen können bzw. sollten sich in den Herbstferien alle 48 Stunden testen lassen.

Ferien zum Impfen nutzen

Das Ministerium hofft, dass Eltern und Schüler*innen die Herbstferien für Impfangebote nutzen, was die Landeselternkonferenz beides  sehr begrüßt. Jedoch hätten, in der Bundespressekonferenz vom 6.10.2021, Gesundheitsminister Spahn, Prof. Wieler (RKI) und Prof. Dr. Mertens (STIKO) mit Blick auf die im Herbst zu erwartenden steigenden Inzidenzen und Hospitalisierungsraten eindringlich die Einhaltung der bekannten AHA+L-Regeln angemahnt.

Unter 12 Jahren keine Impfung

„Abstände sind in vollen Klassenräumen nicht einzuhalten. Unter 12jährige können noch nicht geimpft werden. Wie viele Kinder bereits genesen sind, ist unbekannt. Die Inzidenz in der Altersgruppe der Schüler*innen liegt aber deutlich über der der Erwachsenen. Fallen die Masken weg, fehlt der bisweilen wichtigste Schutzmechanismus", kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der LEK NRW, Christian Beckmann. Ob es ausreicht, wenn diejenigen, die sich schützen wollen, weiterhin freiwillig Maske tragen, ist fraglich.

Zudem befürchtet das RKI, dass die Quarantäne-Zahlen wieder ansteigen. Denn gerade die Maskenpflicht ist wesentlicher Grund dafür gewesen, dass aktuell die Sitznachbarn von Infizierten nicht nach Hause geschickt werden. Warum die Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt kommen, wo die Inzidenzen unter Schüler*innen erheblich höher sind als zum Zeitpunkt der Einführung der Maskenpflicht, bliebe unklar. Der Zeitpunkt sei deshalb bedauerlich, weil gerade jetzt das EMA ein Impfangebot für unter 12-jährige in kurzfristiger Aussicht stelle und  alle schon mehrfach bittere Erfahrungen mit zu frühem Lockern gemacht hätten. Offen bliebe wie es weitergeht, wenn nach den Herbstferien die Infektionszahlen doch wieder steigen. „Wir verstehen alle Eltern, die Lockerungen gerade für die jüngsten Kinder fordern oder für Schüler*innen, die mehrstündige Klausuren schreiben müssen.

Doch Erleichterungen für die einen dürfen nicht zu Lasten der anderen gehen“, mahnt die Vorsitzende der LEK NRW, Anke Staar. „Was passiert mit besonders vulnerablen Kindern, die sich noch nicht impfen lassen konnten oder aufgrund einer Vorerkrankung nie impfen lassen können? Der Schulbesuch ist nicht mit dem freiwilligen Besuch eines Fußballstadiums oder Restaurants zu vergleichen, Schule bildet eine Zwangsgemeinschaft und muss die Interessen aller berücksichtigen. Nach der UNBehindertenrechtskonvention haben alle Kinder ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Wir erwarten vom MSB dringend Lösungen für die vulnerablen Gruppen, sei es ein verpflichtendes Angebot von Hybrid- oder Distanzunterricht, den Einsatz von Luftfiltergeräten zur Minderung der Infektionsgefahr und Entlastung der Familien. Sollten erwartbar aus Kostengründen nach den Weihnachtsferien auch Testungen entfallen, wird unvermeidlich die Diskussion aufkommen, wieviel Freiwilligkeit bei Impfungen wir uns in Schule erlauben können, um Präsenzunterricht für alle zu sichern.“

Gerade die Anstrengungen für solche alternativen Maßnahmen kämen nur schleppend voran. Viel zu wenige Kommunen setzten die Bundes- und Landesmittel für Digitalisierung und Luftfiltergeräte gerade für die gesicherte Teilhabe dieser vulnerablen Schülergruppen ein. Dankenswerterweise stelle das Ministerium für Förderschulen weitere Mittel in Aussicht. Doch es bliebe unklar, ob es am Umsetzungswillen der Kommunen oder am Durchsetzungsvermögen des Ministeriums bzw. der Landesregierung mangele, die Teilhabe dieser betroffenen Kinder zu sichern.

Die fehlende Sicherung für Präsenzunterricht dieser Schülergruppen sei eine Zumutung für die Familien und eine große psychische Belastung dieser Schüler*innen. Daran zeige sich aber wieder, dass vulnerable Schüler-Gruppen weiterhin keine Priorität hätten, obwohl es doch eigentlich um ihren Schutz gegangen sei. Warum sonst seien allen Schüler*innen die vielen Maßnahmen in den vergangenen Wochen auferlegt worden?

Die derzeit hohen psychischen Belastungen der Schüler*innen insgesamt, dürften nicht gegengerechnet werden, um Maßnahmen aufzuheben, sondern forderten Lösungen für den Schutz und das Wohlbefinden aller Beteiligten, so der Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften:

"Wir erleben eine deutliche Spaltung zwischen jenen Eltern, die aus Empathie Vorsicht fordern, und jenen Eltern, die Freiheit über den Schutz von Minderheiten setzen. Es drängt sich die Frage auf: 'Ist das die Gesellschaft, die wir uns wünschen: Aufgabe und Ausgrenzung betroffener Minderheiten statt sicherer Teilhabe aller, oder warum gelingt es der Politik nicht, Verbindlichkeit für Alternativen zu schaffen, die von allen akzeptiert werden?' Doch das Recht auf inklusive Teilhabe, ist für uns nicht verhandelbar und darf nicht vom guten Willen der Landesregierung, einzelner Kommunen, Schulen oder von Eltern abhängig sein. Der Schutz und die Teilhabe von Minderheiten ist ein Menschenrecht! Deshalb fordern wir mehr Verbindlichkeit:

  • Die Maskenpflicht in Klassen mit vulnerablen Kindern oder Lehrkräften beizubehalten oder verbindlich durch Filteranlagen zu ersetzen, insbesondere in den Klassen, wo Schüler*innen noch kein Impfangebot gemacht werden konnte.
  • Schulen digital so auszustatten und den rechtlichen Rahmen zu bestimmen, dass betroffenen Schüler*innen Hybridunterricht angeboten werden kann und die soziale Teilhabe ermöglicht.
  • Den betroffenen Schüler*innen mindestens Distanzunterricht anzubieten, bis zur Ausstattung der Schulen mit Filteranlagen oder entsprechenden Equipment für Hydride Teilhabe.
  • Den Familien Entlastung durch pädagogische Betreuung zuzusichern. - Sicherung der Assistenzbegleitung in der Schule, bei außerschulischen Veranstaltung, bei Extrazeit Angeboten, beim Hybrid- und Distanzlernen und Fahrtwegen.
  • Ein Antikörper-Test (TITA) für Kinder zu unterbreiten, um die Gesamtanzahl der bereits geschützten Kinder zu ermitteln."

Website des Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften c/o Stadteltern Dortmund
www.lek-nrw.de

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.