Bundesarbeitsministerium erlaubt Wiederaufnahme
Für 1.400 Dortmunder gehen AGH-Maßnahmen weiter

MdB Sabine Poschmann | Foto: Foto: Andreas Amann

Dortmund. „Langzeitarbeitslose, die in sogenannten 1-Euro-Jobs tätig waren und ihre Arbeit wegen der Corona-Krise unterbrechen mussten, können ihre Tätigkeiten ab sofort wieder aufnehmen.“ Das teilt die Dortmunder Bundestagsabgeordnete (MdB) Sabine Poschmann (SPD) mit. Nach Maßgabe des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) sind AGH-Maßnahmen (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) wieder erlaubt. Allerdings liegt die Wiederaufnahme im Ermessen der jeweiligen Jobcenter. Poschmann: „Gut, dass Dortmund direkt aktiv wurde und bereits alle Träger von AGH-Maßnahmen über den neuen Sachstand informiert.“ Die Maßnahmenträger müssen in der Lage sein, die geltenden Corona-Arbeitsschutzstandards wie Abstandsregeln, Hygiene und ggf. Mundschutz einzuhalten. „Die Wiederaufnahme ist für die Teilnehmer der Maßnahmen freiwillig“, betont Poschmann. „Wer Bedenken hat, kann ablehnen und muss keine Rechtsfolgen fürchten.“ Die neue Regelung gelte zunächst bis zum 30. Juni.

Bis zur Aussetzung der Maßnahmen am 8. April waren rund 1.400 Dortmunder Langzeitarbeitslose in sogenannten Arbeitsgelegenheiten tätig. „Sie unterstützen die hauptamtliche Kräfte der EDG bei der Stadtbildpflege, helfen bei der Essensausgabe der Tafel oder sind bei der Dobeq im Einkaufs-Service für Senioren tätig“, nennt Poschmann einige Beispiele. Davon profitiere die gesamte Gesellschaft. „Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich dabei um Menschen handelt, die es besonders schwer haben, eine reguläre Beschäftigung zu finden“, erklärt die Dortmunder Bundestagsabgeordnete. Daher habe sie sich für die Fortführung der Maßnahmen beim Arbeitsminister eingesetzt. Die Maßnahmen seien eine Chance, die Menschen nach und nach wieder ans Berufsleben heranzuführen.

Autor:

Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd

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