Kein Hitzefrei am Arbeitsplatz, nur "viele Wege (...), der Hitze auszuweichen"

Bildunterschrift: Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe | Foto: Unternehmerverband
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Der Sommer bringt die ersten Hitzeekorde; auf bis zu 35 Grad soll die Außentemperatur auch heute wieder ansteigen. Für Schüler bringt das oft die frohe Botschaft: Hitzefrei! Nun die schlechte Nachricht: Im Arbeitsleben gibt es kein Recht auf Hitzefrei – darauf weist der Unternehmerverband hin.

„Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. „Nicht alles, was mit gesundem Menschenverstand geregelt werden kann, braucht ein Gesetz“, so Schmitz, seines Zeichens Rechtsanwalt und Fachmann für das Arbeitsrecht.

Schwere körperliche Arbeit vermeiden

So solle etwa schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden gemieden werden. Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man bei großer Hitze Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer schont“, führt Schmitz aus.

Viel Wasser trinken

Auch die Arbeit in nichtklimatisierten Räumen könne erleichtert werden. „Wichtig ist: So wenig direkte Sonneneinstrahlung wie möglich zulassen“, so Schmitz. Am Arbeitsplatz gelte zudem: Viel Wasser trinken. Hier könne der Arbeitgeber durch die Bereitstellung geeigneter Getränke eine ganze Menge tun, damit auch die „körpereigenen Klimaanlagen“ der Mitarbeiter in Gang kämen.

Kleiderordnung lockern!

Auch auf die Lockerung von Bekleidungsvorschriften könne man sich betriebsintern verständigen. „Bei 37 Grad Außentemperatur ist der Schlips sicher entbehrlich, wenn nicht betriebliche Gründe zwingend dagegen sprechen“, rät Schmitz. Die Arbeitsstättenverordnung zeigt auf, ab wann in Büroräumen bei Hitze reagiert werden sollte.

Wirksame Maßnahmen zur Abkühlung

Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne geeignete Maßnahmen als Arbeitsstätte nicht mehr geeignet. „Es gibt zwar kein Recht auf Hitzefrei, aber natürlich viele Wege, etwa durch flexible Arbeitszeiten, der Hitze auszuweichen“, so Schmitz abschließend.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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