Bevorstehende Kassenbon-Pflicht lässt nicht nur Duisburger Bäckermeister Potthast Kopf schütteln
Wes Brot ich ess, des Bon ich nehmen muss

Er hat's getestet: Bäckermeister Thomas Potthast vor dem Kassenbon-Haufen, der an einem einzigen Tag zustande kommt. Ab dem 1. Januar 2020 muss laut Finanzministerium für jeden, auch noch so kleinen Kauf ein Bon ausgedruckt und dem Kunden in die Hand gedrückt werden.  | Foto: Frank Preuß
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  • Er hat's getestet: Bäckermeister Thomas Potthast vor dem Kassenbon-Haufen, der an einem einzigen Tag zustande kommt. Ab dem 1. Januar 2020 muss laut Finanzministerium für jeden, auch noch so kleinen Kauf ein Bon ausgedruckt und dem Kunden in die Hand gedrückt werden.
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"Ein Brötchen." "Gerne, macht 35 Cent. Und hier der Kassenbon." Ja, den gibt's ab dem 1. Januar 2020, gesetzlich vorgeschrieben, zwingend dazu. Ob der Kunde oder der Bäcker wollen oder nicht. Auch Bäckermeister Thomas Potthast aus Buchholz, seit fast 25 Jahren vor Ort, kann darüber nur den Kopf schütteln.

Um den drohenden Kassenbon- und Müllwahnsinn greifbar zu machen, haben Bäcker Potthast und seine Frau Susanne einen Tag lang schon mal probeweise Bons für jeden Kauf ausgedruckt. Die großen und vor allem vielen kleinen Kunden ihrer Bäckerei in unmittelbarer Nachbarschaft zweier Grundschulen mit dieser Dreingabe – zum Glück – aber noch verschont.

Beispiele gefällig? 7:13:24 Uhr: 1 Stütchen, 1 Rosinenstütchen, 1 Brötchen, 1,60 Euro. 7:54:19 Uhr: 1 Laugenstange, 1 Euro. 10:39:26 Uhr: 1 Brötchen, 0,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer 0,02 Cent. Zwischendurch, 8:14:26 Uhr, endlich auch mal ein Bon in Höhe von stolzen 17,35 Euro für eine Rosinenschnecke, ein Steinofenbrot und einen handgefertigten Christstollen. Doch was damit tun? Eine zweijährige Gewährleistung für Stollen wird's kaum geben ...

Umweltsauerei

Rund 280 Bons drucken die Potthasts an diesem Schlechtwetter-Tag mit etwas weniger Kundschaft als üblich aus. Kommen sie mit einer Kassenbon-Rolle normalerweise zwei Wochen aus, werden sie, nach dieser ersten Erfahrung, ab dem 1. Januar wohl alle zwei Tage eine neue benötigen. Das bedeutet nicht nur Mehrkosten für den kleinen Handwerksbetrieb, die aufgefangen beziehungsweise weitergegeben werden müssen. Das bedeutet vor allem, so befürchtet es Bäckermeister Thomas Potthast, eine Riesen-Umweltsauerei. Und das in Zeiten von Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung, von "Fridays für Future"-Demos und aktuellem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.
Zum einen dürfte wohl nicht jeder Bon ordnungsgemäß "entsorgt" werden, sondern manch einer auf der Straße landen. Thomas und Susanne Potthast wollen auf jeden Fall einen Mülleimer bereitstellen. Zum anderen bestehen die Bons aus Thermopapier, das wegen seiner Beschichtung gar nicht in den Altpapiercontainer gehört.

Mehrkosten

Die neue Bon-Pflicht soll, wie gesagt, Steuertricksereien verhindern. Die aber, so Bäckermeister Thomas Potthast, sind mit seinem Kassensystem eh ausgeschlossen. Vor zwei Jahren neu angeschafft, ist der Kassencomputer nicht manipulierbar, lassen sich Transaktionen im Nachhinein nicht ohne Spuren löschen. Steuerprüfer könnten mit einem Stick alle Daten einfach auslesen. Ob nun Bons dazu gedruckt werden oder nicht.

Thomas und Susanne Potthast hoffen, wie unzählige andere Bäcker landauf, landab und weitere betroffene Einzelhändler auch, dass der große Protest Wirkung zeigt. Vor allem der Umwelt zu liebe.

Hintergrund
=> Ab dem 1. Januar 2020 gilt für den deutschen Einzelhandel die neue Kassensicherungsverordnung des Bundesfinanzministeriums, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung: die Kassenbon-Ausgabepflicht. Das bedeutet, dass für jeden Einkauf, egal für welche Summe, ein Kassenbon ausgedruckt und dem Kunden überreicht werden muss.
=> Mit Blick auf das neue Kassengesetz geht der Handelsverband Deutschland (HDE) davon aus, dass sich die Anzahl und die Länge der auszugebenden Kassenbons ab dem kommenden Jahr spürbar erhöhen wird. „Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Er hat's getestet: Bäckermeister Thomas Potthast vor dem Kassenbon-Haufen, der an einem einzigen Tag zustande kommt. Ab dem 1. Januar 2020 muss laut Finanzministerium für jeden, auch noch so kleinen Kauf ein Bon ausgedruckt und dem Kunden in die Hand gedrückt werden.  | Foto: Frank Preuß
Auch für nur ein Brötchen muss, ob Kunde oder Bäcker das wollen, ein Bon ausgedruckt und ausgehändigt werden. | Foto: Frank Preuß
Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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