Forderung zur Splittung
Stadt fordert zweitgeteiltes Planfeststellungsverfahren

Die A59 muss saniert werden. Vor allem bei der Umsetzung der Berliner Brücke muss es schnell gehen. | Foto: Stefan Arend / FUNKE Foto Services
  • Die A59 muss saniert werden. Vor allem bei der Umsetzung der Berliner Brücke muss es schnell gehen.
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Die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) hält beim beabsichtigten Ausbau der A59 entgegen der städtischen Forderung an einem einzigen Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke fest. Dies wurde der Stadt Duisburg ohne vorherige Kontaktaufnahme und auch erst auf ausdrückliche Nachfrage seitens der Stadt in einem Schreiben mitgeteilt.

Oberbürgermeister Sören Link betont: „Der Bund verkennt in seinen Planungen die Lebenswirklichkeit und lässt damit die Duisburgerinnen und Duisburger im Stich. Die AdB riskiert einen jahrelangen Stillstand. Weder für die Stadt Duisburg als Logistikstandort noch für die betroffenen Anwohner ist diese Haltung hinnehmbar. Wir brauchen passgenaue Lösungen für die Menschen vor Ort, dazu fordere ich die AdB nun dringend auf.“ Der Ersatz der im südlichen Abschnitt dieser Strecke gelegenen Berliner Brücke mit einer nur noch bis 2029 festgestellten Restnutzungsdauer ist besonders dringlich. Daher bekräftigt die Stadt ihre Forderung zur Splittung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte. So könnte der Neubau der Berliner Brücke zügig in Angriff genommen werden, ohne dass die erwartbaren inhaltlichen und juristischen Auseinandersetzungen um die Trassierung der Autobahn in den Stadtteilen Meiderich und Hamborn den Baubeginn derart verzögern, dass eine womöglich jahrelange Teil- oder sogar eine Vollsperrung der A59 wegen Baufälligkeit der Berliner Brücke befürchtet werden muss. Die Stadt fordert das seitens der AdB bereits eingeleitete Planfeststellungsverfahren zu stoppen und einen neuerlichen Verfahrensantrag zunächst auf den südlichen Abschnitt mit der Berliner Brücke zu beschränken. Stadtentwicklungsdezernent Martin Linne ergänzt: „Die Folge einer erwartbaren deutlichen Verzögerung oder gar eines gerichtlichen Scheiterns des juristischen Verfahrens wäre eine durch Brückensperrung auf Jahre unterbrochene A59. Der Schaden für den Wirtschaftsstandort NRW sowie für Duisburger Bürger und die Duisburger Wirtschaft wären in diesem Fall enorm.“ Die Stadt Duisburg bewertet den Umgang mit den sorgsam vorgetragenen und detailliert begründeten Belangen der Stadt Duisburg als vollkommen inakzeptabel und auch als eine Missachtung des erforderlichen Schutzes der Menschen im Nahbereich der Verkehrstrasse. Zum anderen muss die Stadt angesichts der eingetretenen Situation davon ausgehen, dass keine ihrer Forderungen zum stadtverträglichen Ausbau der A59 in den unabgestimmt eingereichten Planfeststellungsunterlagen Berücksichtigung gefunden hat und sie sich daher mit dem Straßenbauvorhaben nicht einverstanden erklären kann.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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