Ärger vorprogrammiert: Beim Laub wird's laut

Kaum Herr zu werden: Das lästige Laub wird alljährlich zur grpßen Herausforderung für Bürger, Kommunen und Unternehmen. WA-Foto: Kirchner
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Deutschland im Herbst, ein Land im Kampf gegen das böse, böse Blattwerk. Schweres Gerät wird allerorten aufgefahren, um der Plage Herr zu werden.
So sind derzeit nicht nur die Mitarbeiter der Duisburger Wirtschaftsbetriebe mit Laubsaugfahrzeugen und Laubblasgeräten im Dauereinsatz. Gern wird die Bürgerschaft zur frühen Morgenstunde auch vom ohrenbetäubenden Lärm der privaten Laubbläser-Armee aus der Nachbarschaft geweckt. Die hat sich im Baumarkt mit ebenso laut- wie ps-starkem Gerät für den Kampf gegen den Feind, das Laub, gerüstet. Mitunter wird der Feldzug gegen das lästige Übel auch zum Nachbarschaftsduell – immer dann, wenn gegnerisches Laub aufs eigene Grundstück geblasen wird.
Immer wieder Streitpunkt ist zudem die Laubbeseitigung. Wer ist denn nun verantwortlich fürs Zusammenfegen und Entsorgen: die Kommune, der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Mieter?
„Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hausbesitzer übertragen, sind sie für deren Verkehrssicherheit verantwortlich. Deshalb lasten auf ihnen auch die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW.
Und die Wirtschaftsbetriebe Duisburg stellen pünktlich zur jährlich wiederkehrenden Diskussion um Zuständigkeiten klar: „Für die Beseitigung des Laubs ist derjenige verantwortlich, der auch für die Reinigung der jeweiligen Flächen zuständig ist. Ist zum Beispiel bei Reinigungsklasse B der Anwohner für die Gehwegreinigung verantwortlich, muss er auch für die Laubbeseitigung sorgen, auch wenn es sich um ‚städtische‘ Bäume handelt. Auf keinen Fall darf das Laub in den Rinnstein gekehrt werden, da sonst die Gullys verstopfen.“
Ist das Laub dann lautstark zusammengeblasen oder nervenschonend leise zusammengefegt, kommt‘s noch auf die Wahl des richtigen Müllsacks an. Schließlich wird nicht jeder Sack abtransportiert. Handelsüblich sollte er sein, möglichst offen oder durchsichtig, damit man erkennen kann, dass auch tatsächlich nur Laub darin ist. Denn Säcke, die Grünschnitt oder Hausmüll enthalten, werden nicht mitgenommen, wie die Wirtschaftsbetriebe mahnen.
Manch Bürger möchte wiederum die städtische Gesellschaft mahnen, mit dem Abtransport flotter zu sein, zumindest so flott, dass das Blattwerk in den – ja möglichst offenen – Säcken bei Wind und Wetter nicht wieder durch die Gegend fliegt.
Alle Räder stehen still, wenn das böse Laub es will: Geradezu nationaler Bedeutung kommt den Boten des Herbstes aber in Sachen Schienenverkehr zu. Wenn‘s von den Bäumen rieselt, stehen Pendler gerne mal wieder länger frierend auf den Bahnsteigen.
Damit nicht genug: Berufstätige kommen zu spät zur Arbeit, wertvolle Arbeitszeit geht verloren. Von scheinbar endlosen Fahrten geplagter Bahnkunden abends gen Heimat oder zu wichtigen Terminen mal ganz abgesehen. Ein paar feuchte Blätter auf den Gleisen, ein sich dadurch bildender Schmierfilm – und die Bahn muss kapitulieren.

Wie klappt‘s denn mit der Laubbeseitigung? Wie nervig oder nützlich sind Laubbläser? Müssen Blätter auf Gleisen solche Beeinträchtigungen mit sich bringen? Was meint ihr, liebe Community?

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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