Auflagen und Selbstverpflichtungen werden zunächst intensiv auf Umsetzbarkeit hin geprüft
Evangelische Kirchen bleiben für Gottesdienste vorerst geschlossen

An den nächsten Wochenenden wird es in den Evangelischen Kirchen in Essen noch keine Präsenzgottesdienste geben  | Foto: lokalkompass.de
  • An den nächsten Wochenenden wird es in den Evangelischen Kirchen in Essen noch keine Präsenzgottesdienste geben
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Es wird an den nächsten Wochenenden noch keine regelmäßigen Präsenzgottesdienste in den evangelischen Kirchen der Stadt geben. Das zeichnet sich nach den Beratungen in den vier Regional-Pfarrkonventen des Kirchenkreises ab. 

Pfarrerinnen und Pfarrer sprachen sich mit großer Einmütigkeit dafür aus, die geltenden Auflagen und Selbstverpflichtungen der Kirchen zunächst intensiv auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und vorerst auf die Feier von Gottesdiensten „für alle“ in Kirchen und Gemeindezentren zu verzichten. Erste Ideen für Präsenzgottesdienste unter besonderen Bedingungen sollen im Laufe des Monats Mai entwickelt und anschließend schrittweise und behutsam umgesetzt werden.

Noch keine Schutzmaßnahmen beschlossen

Bislang habe noch kein Presbyterium die für einen Gottesdienst erforderlichen Schutzmaßnahmen beschlossen, hieß es. In welcher Form das Pfingstfest, der „Geburtstag der Kirche“, begangen wird, soll ab Mitte Mai auf den nächsten Regional-Pfarrkonventen beraten werden. Dann werde auch die Frage der Präsenzgottesdienste erneut auf der Tagesordnung stehen. Große gottesdienstliche Feiern mit zahlreichen Teilnehmenden seien nach derzeitigem Stand aber auch an Pfingsten nach jetzigem Stand nahezu ausgeschlossen. 

Entscheidungen liegt bei Presbyterien

Das Recht zur Entscheidung über die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten sei grundsätzlich den einzelnen Presbyterien vorbehalten. 
Über die beschlossenen Maßnahmen müssen die Kirchengemeinden den Kirchenkreis in Kenntnis setzen, der wiederum in einem ständigen Kontakt mit der städtischen Ordnungsbehörde steht, erläuterte  Superintendentin Marion Grewe. Das Presbyterium hat nicht nur dafür zu sorgen, dass alle beschlossenen Bestimmungen eingehalten werden können, sondern ist auch im juristischen Sinne haftbar, falls es bei einem Gottesdienst zu einer Ansteckung kommt und zumutbare Schutzbestimmungen nicht umgesetzt wurden.

Auch keine Präsenzsitzungen möglich 

„Diese Auffassung hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland in seiner Antwort auf eine Anfrage des Kirchenkreises Essen eigens noch einmal bekräftigt“, berichtete Marion Greve.
Ebenfalls ausgeschlossen wurden von der Landeskirche bis auf weiteres Präsenzsitzungen von Presbyterien; die Mitglieder der Leitungsgremien können sich somit auch zukünftig in der Regel nur in Video-Konferenzen treffen.

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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