Die Stadt Gelsenkirchen nimmt Stellung zu den eingeleiteten arbeitsrechtlichen Schritten gegen die betroffenen Mitarbeiter des Jugendamtes:

Mit den nun gegen die beiden Mitarbeiter des Jugendamtes eingeleiteten arbeitsrechtlichen Schritten bleibt die Stadt Gelsenkirchen ihrem Kurs „Erst lückenlos aufklären, dann die notwendigen Schritte einleiten“ treu.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem ehemaligen Referats- und Betriebsleiter ist der größtmögliche Verhandlungserfolg für die Stadt Gelsenkirchen. Nur so war die unmittelbare und dringend notwendige Trennung von dem Mitarbeiter möglich.

Die Stadt Gelsenkirchen hat dadurch mit sofortiger Wirkung die zwingend notwendige Rechtssicherheit erhalten – und dies ohne die Zahlung einer Abfindung. „Dies ist unter Berücksichtigung der vorliegenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und aus meiner langjährigen Erfahrung als Arbeitsrechtler ein sensationeller Verhandlungserfolg für die Stadt Gelsenkirchen“, so Martin Preiss, Rechtsanwalt bei der Deloitte Legal Rechtanwaltsgesellschaft.

Preiss weiter: „Der Abschluss des Aufhebungsvertrages kommt einer Kapitulation des Arbeitnehmers gleich. Bei einer außerordentlichen Kündigung wäre ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang sehr wahrscheinlich gewesen.“ Erfahrungsgemäß wäre unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Dauer der Betriebszugehörigkeit, vertraglich ordentlich unkündbares Arbeitsverhältnis, keine Vorverfehlungen) eine Abfindungssumme im
sechsstelligen Bereich nicht unüblich.

Das Aufhebungsdatum 31. Juli 2015 resultiere aus bestehenden arbeitsrechtlichen Ansprüchen, die selbst bei einer außerordentlichen Kündigung berücksichtigt hätten werden müssen, so der erfahrene Arbeitsrechtler: „Auch dies ist ein enormer Verhandlungserfolg.“

Und: Der Aufhebungsvertrag ist kein Schlussstrich, sondern klärt lediglich die arbeitsrechtliche Situation. Unabhängig von den arbeitsrechtlichen Schritten geht die Aufklärung unbeirrt weiter.

Neben den internen Untersuchungen der Wirtschaftsprüfer und des Rechnungsprüfungsamtes wird der Rat der Stadt Gelsenkirchen in der kommenden Woche über die Einsetzung eines Ausschusses beraten, der die Vorgänge untersucht.

Bereits am Montag hatte die Stadt Gelsenkirchen zudem die Staatsanwaltschaft Essen eingeschaltet und die bis dahin vorhandenen Erkenntnisse übergeben. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Behörde bekanntgegeben, sie prüfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Von einem „Goldenen Handschlag“ kann also absolut keine Rede sein.

Vielmehr ist nun der Weg frei, um den Neuanfang im Jugendamt und bei Gekita einleiten zu können. „Mit der erreichten Rechtssicherheit können wir den Betriebsfrieden wieder herstellen. Dies ist nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausgezeichnete Arbeit leisten, wichtig, sondern auch für die Kinder und Eltern, die unsere Einrichtungen besuchen“, so Oberbürgermeister Frank Baranowski.

Im Fall des stellvertretenden Referatsleiters läuft derzeit die Frist zur Anhörung des Betroffenen. Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit wie gewohnt umgehend informiert werden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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