Kreis unter Inzidenzmarke 50
Das sind die Lockerungen ab dem 2. Juni

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Erstmals seit dem 9. Oktober 2020 ist der Kreis dann kein Risikogebiet mehr.

Damit fällt der Kreis Recklinghausen ab Mittwoch, 2. Juni, unter die Inzidenz-Stufe zwei der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Bürger des Kreises bedeutet dies weitere Lockerungen der Corona-Regeln.

Das ist nun erlaubt:

Kontakte:
Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten (ohne Begrenzung ;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Schule:
Präsenzunterricht im Klassenverband. Einhaltung der Hygienestandards und zwei Tests pro Woche.

Kitas:
Ab 7. Juni landesweiter Regelbetrieb, unabhängig von der vor Ort ermittelten Inzidenz, solange sie unter 100 bleibt.

Einzelhandel:
Es dürfen mehr Kunden in die Geschäfte; Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie:
- Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt.
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Hotels und Tourismus:
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

Freizeit:
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung.
- Wenn auch die Landesinzidenz unter 50 ist dürfen Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.
- Gleiches gilt für Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.

Sport:
- Draußen darf kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Kein Test ist nötig.
- Fitnessstudios öffnen. In Innenräumen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Für Kontaktsport in Innenräumen gilt: maximal zwölf Personen mit Kontaktverfolgung sowie Test.
- Sportveranstaltungen draußen mit bis zu 1.000 Zuschauern möglich, aber maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Veranstaltungen innen können mit bis zu 500 Zuschauern mit Test und Sitzplan durchgeführt werden.

Kultur:
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test möglich.
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Museen usw. können ohne Termin besucht werden.

Messen und Märkte:
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung durchführbar. Mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit:
Gruppenangebote sind innen mit 20 Kindern, draußen mit 30 jungen Menschen (ohne Altersbegrenzung) mit Test möglich; innen wie draußen ohne Maske.

Bildung (außerschulisch):
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan möglich.
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten in Innenräumen mit 10 Personen mit Test erlaubt.

Tagungen und Kongresse:
Durchführung außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern mit Test möglich.

private Veranstaltungen:
Wieder möglich: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test

Verboten:
Partys und große Festveranstaltungen

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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