CDU will für Gladbeck die Baumschutzsatzung aufheben

Die Aufhebung der Gladbecker Baumschutzsatzung für private Grundstücke zum 1. Juli 2015 schlägt die CDU-Fraktion vor. | Foto: Gohl/lokalkompass-stadtspiegel essen
  • Die Aufhebung der Gladbecker Baumschutzsatzung für private Grundstücke zum 1. Juli 2015 schlägt die CDU-Fraktion vor.
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Gladbeck. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird sich der Betriebsausschuss der Stadt Gladbeck in seiner nächstn Sitzung am 9. März mit dem Tagesordnungspunkt "Außerkraftsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Gladbeck für private Grundstücke" beschäftigen müssen.

Die Christdemokraten begründen ihren Antrag damit, dass die Zahl der Kommunen, die auf eine Baumschutzsatzung verzichten, stetig zunehme. Ein offenkundig gesteigertes Umweltbewusstsein und ein verantwortungsvoller Umgang der Eigentümer privater Grundstück mit den dort gepflanzten und gepflegten Bäume habe wohl dazu beigetragen.

Satzung beschränkt Entscheidungsfreiheit der Grundstücksbesitzer

Die CDU verweist auch auf die Stadt Dorsten, denn dort wurde die zuvor existierende Baumschutzsatzung zum 1. Januar 2009 aufgehoben. "Die sich daraus ergebenden Erfahrungen zeigen, dass negative Auswirkungen, zum Beispiel mit Blick auf den Klimaschutz, nicht zu verzeichnen sind," schreibt Reinhold Fischbach als Sprecher der Gladbecker-CDU im Betriebsausschuss in seinem Antrag.

Weiter führt Fischbach aus, dass die vorhandene - einstmals sinnvolle - Baumschutzsatzung, in erhebichem Maße die Entscheidungsfreiheit der privaten Grundstücksbesitzer beschränke. Daher passe die Satzung nach Auffassung der CDU nicht mehr in die heutige Zeit und solle daher außer Kraft gesetzt werden.

Wenn es nach dem Willen der CDU geht, wird die bisher geltende Baumschutzsatzung für den Bereich der Stadt Gladbeck für private Grundstücke bereits zum 1. Juli 2015 aufgehoben.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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