Annahme von Grünabfällen ist derzeit nicht möglich
ZBG-Wertstoffhof in Gladbeck-Mitte bleibt geschlossen

Der Frühling naht, die Arbeit im heimischen Garten ruft. Aufgrund der Corona-Krise bleibt aber der "Werstoffhof" des "ZBG" in Gladbeck-Mitte geschlossen, weshalb dort keine Grünabfälle abgegeben werden können. Es wird darum gebeten, die anfallenden Abfälle im heimischen Garten zu belassen. | Foto: Pixabay
  • Der Frühling naht, die Arbeit im heimischen Garten ruft. Aufgrund der Corona-Krise bleibt aber der "Werstoffhof" des "ZBG" in Gladbeck-Mitte geschlossen, weshalb dort keine Grünabfälle abgegeben werden können. Es wird darum gebeten, die anfallenden Abfälle im heimischen Garten zu belassen.
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Auch der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) bündelt in der aktuellen Krisensituation alle seine Kräfte: Um Leistungen für die öffentliche Daseinsvorsorge wie Abfallentsorgung und Bestattungen aufrecht erhalten zu können, bleibt der Wertstoff-Hof bis auf weiteres geschlossen.

Der "ZBG" arbeitet bei der Müllentsorgung aktuell mit vier Teams, die am frühen Morgen um 6 beziehungsweise 7 Uhr ihren Dienst aufnehmen. Mit dieser Regelung wollen die Verantwortlichen sicherstellen, dass im Falle eines Krankheitsfalls andere Kollegen einspringen können und somit die Grundversorgung sichergestellt werden kann.

Dazu zählen aktuell aber ausdrücklich nicht die Leistungen am Wertstoffhof, an dem sonst Sperrgut oder Grünabfälle abgegeben werden können. Dort lässt sich nicht sicherstellen, dass der erforderliche Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Bei üblicherweise rund 7.000 Kundenkontakten pro Monat besteht damit eine zu große Ansteckungs-Gefahr für Beschäftigte als auch Bürger. Der "ZBG" bittet daher darum, anfallenden Grünschnitt im Garten zu belassen und keine größeren Sperrmüllmengen anzusammeln.

Übrigens: Auch in mehreren Nachbarstädten sind Wertstoffhöfe derzeit wegen der Coronakrise geschlossen. Private Annahmeunternehmen bleiben für Gewerbekunden wie Handwerker geöffnet. Für Privatkunden ist auch dort die Annahme untersagt, dies hat die Stadtverwaltung nach den Richtlinien des Landes für Gladbeck verfügt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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