Bei Missbrauch drohen Bußgelder
Garagen als Lagerraum?

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Parkplätze sind auch in Gladbeck begehrt. Das gilt nicht nur für den Innenstadtbereich, sondern durchaus auch für Wohngebiete. Denn nicht jeder Autofahrer verfügt über eine eigene Garage oder zumindest einen festen Stellplatz. Da kann die Parkplatzsuche in Wohnungsnähe schon nerven.

Aber werden wirklich alle Garagen auch so genutzt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt? Denn behördlich genehmigte Garagen dürfen - so das geltende Recht - auch tatsächlich nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Wer seine Garage auf Dauer "zweckentfremdet" riskiert - rein theoretisch - ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.

Ein Blick hinter Gladbecker Garagentore wäre sicherlich auch interessant. Denn manche Garage wird als "Rumpelkammer" missbraucht, voll gepackt mit Fahrrädern, Möbelstücken und anderem Kram, den man weder auf dem Dachboden noch im Keller lagern möchte. Und nicht selten gibt es sogar Angebote "Garage - auch als Lagerraum nutzbar"! Selbst vor dem Missbrauch als "Hinterhofschrauber-Werkstatt" wird nicht Halt gemacht.

In Niederkassel gab es die Ankündigung, aktiv gegen die Zweckentfremdung von Garagen offiziell vorgehen zu wollen. In Gladbeck hingegen gibt es bislang keine Anzeichen dafür, dass die Stadtverwaltung Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur "Garagenkontrolle" einsetzen will. Obwohl so mancher parkplatzsuchender Autofahrer dies wohl begrüßen würde.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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