Betrunkenen Radfahrern den Kampf angesagt

Durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr gefährden stark alkoholisierte Radfahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. | Foto: Foto: DVR
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Gladbeck/Nordrhein-Westfalen. Die Geduld hat ein Ende: Angesichts stetig steigender Unfallzahlen unter Beteiligung alkoholisierter Fahrradfahrer fordert die „Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen“ speziell für diese Personengruppe nun deutlich strengere Alkoholgrenzen.

Nach Angaben des NRW-Landesverkehrswacht-Präsidenten Heinz Hardt können Radfahrer derzeit durchaus mit 1,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein und können hierfür nicht belangt werden, sofern sie keine Ausfallerscheinungen zeigen. „Daher sollte der Grenzwert, ab dem ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig gilt, von 1,6 auf 1,1 Promittel herabgesetzt werden,“ fordert Hardt. Mit diesem Schritt würde auch der Grenzwert für Radfahrer dem für Autofahrer angepasst. Der bislang geltende Grenzwert von 1,6 Promille, so Hardt weiter, sei vor mehr als 20 Jahren festgesetzt worden. Dieser Grenzwert sei natürlich viel zu hoch und werde der heutigen Verkehrssituation nicht mehr gerecht. Wenn aber ein Radfahrer derzeit mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, liegt sofort eine Straftat vor.

Die Landesverkehrswacht hat auf ihrer Hauptversammlung Ende April in Aachen daher auch einen entsprechenden Antrag verabschiedet. Der Antrag sieht aus präventiven Gründen zusätzlich die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes vor, der das alkoholisierte Fahren eines Fahrrades ab einem medizinisch zu begründenden Blutalkoholgehaltes verbietet.

Fakt ist, dass alkoholisierte Radfahrer den Straßenverkehr gefährden. Schon ab 0,3 Promille werden Entfernungen und Geschwindigkeit herannahender Kraftfahrzeuge unterschätzt, ab 0,5 Promille vermindert sich die Sehleistung und ab 0,8 Prozent verlängert sich die Reaktionszeit um satte 50 Prozent...

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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