Telefonaktion gegen Informationslücken

Zum Thema „Entlastende und unterstützende Leistungen der Pflegekasse“ bietet der Caritasverband Gladbeck vom 27. bis 31. August ein „Beratungs- und Informationstelefon“ an. Ansprechpartnerin für ratsuchende Gladbecker ist dabei unter anderem Gabriele Holtkamp-Buchholz (Foto) vom Team des „Ambulanten Dienstes“ des Caritasverbandes.              Foto: Rath
  • Zum Thema „Entlastende und unterstützende Leistungen der Pflegekasse“ bietet der Caritasverband Gladbeck vom 27. bis 31. August ein „Beratungs- und Informationstelefon“ an. Ansprechpartnerin für ratsuchende Gladbecker ist dabei unter anderem Gabriele Holtkamp-Buchholz (Foto) vom Team des „Ambulanten Dienstes“ des Caritasverbandes. Foto: Rath
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Gladbeck. Deutschland ist bekannt für seinen Paragraphendschungel. Ein Dschungel, der Betroffenen immer häufiger vor Probleme stellt und nicht selten dazu beiträgt, dass Leistungen, die Antragstellern zustehen würden, nicht in Anspruch genommen werden.

Eine Entwicklung, die man natürlich auch beim Caritasverband Gladbeck registriert hat. Und der „Ambulante Dienst“ der Caritas startet daher nun eine große Info-Aktion zum Thema „Entlastende Leistungen der Pflegekasse“.

Denn eben diese Leistungen werden vom Caritasverband angeboten, wobei den pflegenden Angehörigen oftmals nicht bekannt ist, dass die entstehenden Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. „Wir haben in Gesprächen mit den Patienten und deren Angehörigen erkannt, dass hier ein großes Informationsdefizit vorhanden ist. Daher starten wir nun diese große Info-Aktion,“ erklärt Caritas-Pressesprecherin Gabriele Holtkamp-Buchholz.

So gibt es finanzielle Unterstützung, wenn die pflegende Person für anstehende Arztbesuche nicht zur Verfügung steht. Hier kann dann eine Ersatzpflege-Betreuungskraft verpflichtet werden. Oder wenn die pflegende Person selbst einmal verreisen möchte, kann eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung beansprucht werden.

Pro Kalenderjahr und Person stehen hierfür im Durchschnitt 1550 Euro zur Verfügung. Wird das Geld nicht abgerufen, verfällt der Betrag am Ende des Jahres.

„Diese entlastende Hilfe ist dazu gedacht, Angehörige frühzeitig zu unterstützen und sie auch stundenweise zu entlasten,“ erläutert Gabriele Holtkamp-Buchholz.

Bei erheblichem allgemeinden Betreuungsbedarf können nach den geltenden Gesetzen auch zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Auf Antrag erhält der Versicherte in solchen Fällen pro Monat zusätzlich 100 beziehungsweise 200 Euro. Allerdings müssen diese Leistungen gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden, sind aber auch ohne Pflegestufe nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst erhältlich. Eine Barauszahlung des Geldes erfolgt nicht, vielmehr erfolgt eine direkte Abrechnung durch den Leistungsträger mit der Pflegekasse. Zudem dürfen die Gelder nicht im Voraus in Anspruch genommen werden, können aber als Guthaben mit in das nächste Kalenderhalbjahr übernommen werden.
Oftmals unbekannt ist auch, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in dafür vorgesehene Einrichtungen haben. Die jeweiligen Geldbeträge ergeben sich aus der Pflegestufe.

Und wenn die häusliche Pflege nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann, zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Pro Kalenderjahr darf sich die Pflegekasse aber an der Finanzierung von maximal 28 Pflegetagen und einer Maximalsumme von 1550 Euro beteiligen.
Falls letztendlich vollstationäre Pflege unumgänglich ist, muss die Pflegekasse für Pflegende in der Pflegestufe 1 eine monatliche Kostenbeteiligung von 1023 Euro übernehmen. Für die Pflegestufe 2 steigt der Betrag auf 1279 Euro pro Monat und in der Pflegestufe 3 auf 1550 Euro pro Monat.

Einen Überblick über die Angebote im Bereich „Senioren- und Pflegedienste“ des Cariatsverbandes Gladbeck bietet der Info-Flyer, der jetzt von der Caritas neu herausgegeben wurde. Der Info-Flyer liegt zur kostenlosen Mitnahme in vielen Caritas-Einrichtungen sowie öffentlichen Stellen aus.

Darüber hinaus ist vom 27. bis 31. August die Aktionswoche „Beratungs- und Informationstelefon“ geplant. Ratsuchende können sich von Montag bis Freitag täglich von 10 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag von 17 bis 19 Uhr unter Tel. 02043/3712110 melden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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