Polizei: Auch Radfahrer dürfen nicht mit Promille unterwegs sein!

Am Donnerstag gegen 19.35 Uhr befuhr ein 18-jähriger Hamminkelner den Radweg der Brüner Landstraße in Richtung Brünen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem 43-jährigen Weseler, der mit seinem Fahrrad in Richtung Wesel unterwegs war.

Im Polizeibericht heißt es: Beide Radfahrer stürzten und verletzten sich. Mit Rettungsfahrzeugen wurden sie in Krankenhäuser gebracht, in denen sie stationär verblieben.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Hamminkelner unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei rät: Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist jedoch ein Irrtum.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Kommen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall o.ä.) hinzu, können Fahrradfahrer bereits bei geringeren Promillewerten zur Blutprobe "gebeten" werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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