Finanzamt unterstützt Eigentümer
Hilfe bei der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer kann bei Corona-bedingten Mietausfällen erlassen werden. Die Anträge müssen bis zum 31. März gestellt werden. | Foto: ostfriesland-baut.de
  • Die Grundsteuer kann bei Corona-bedingten Mietausfällen erlassen werden. Die Anträge müssen bis zum 31. März gestellt werden.
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Für Grundstückseigentümer läuft die Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt noch bis zum 31. Januar.

Olaf Heeke, Leiter des Finanzamts Hattingen ruft alle Eigentümer sowie Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen. Er gibt praktische Hinweise, worauf Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so der Vorsteher. „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit Elster erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen. Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Digital abgeben

Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben.

Aktenzeichen angeben

Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Olaf Heeke. „In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die Sie machen müssen. Wählen Sie daher ‚Aktenzeichen‘ und nicht ‚Steuernummer‘ aus und tragen Sie es ohne Sonderzeichen ein.“ Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

„Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt der Finanzamtsleiter. „Das müssen Sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“

Anteil eintragen

Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Grundsteuererklärung ist in Zeile elf der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt der Vorsteher. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“ Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile elf der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Bei den Eigentümerangaben sind dann die Eigentumsverhältnisse bezogen auf die Eigentumswohnung einzutragen. Angaben zu anderen Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind nicht erforderlich.

Schreiben verlegt oder nicht erhalten

„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, so Olaf Heeke. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“
Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: z. B. die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.

Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Hattingen unter Tel. 02324/208-1959 erreichbar. Bei Fragen zu Elster steht das Elster Team NRW unter Tel. 0251/934-1954 zur Verfügung.

Möglichkeiten der Abgabe:
· Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
· Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
· Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung:
· Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
· Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
· Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
· Grundsteuer-Hotline: 02324-208-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
· ELSTER Team NRW: 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr)

Autor:

Lokalkompass Hattingen aus Hattingen

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