Ärger für Busfahrer nach Trunkenheitsfahrt

Da hat sich der Busfahrer viel Ärger eingehandelt, nur weil er nach eigener Aussage seinem Freund helfen wollte. Befreundet sind die beiden heute allerdings nicht mehr.

Allerheiligen 2014 hatte der Busfahrer am späten Abend seinen Freund besucht. Man trank zusammen ein paar Wodka. Der Freund, so erzählt der Angeklagte, hat auch ein paar Wodka mehr getrunken, denn er hatte Ärger mit seiner Freundin.
Den ganzen Abend über habe es zwischen den beiden Kontakt per Handy gegeben. Irgendwann habe der Kumpel ihn dann gebeten, ihn nach Niedersprockhövel zur Freundin zu fahren. „Ich war zu Fuß bei ihm und ich sollte mit seinem Auto fahren. Ich sagte ihm, ich hätte ja auch getrunken und wollte zuerst nicht fahren. Er sagte, sie bräuchten das Auto am anderen Morgen und er würde mir für die Rückfahrt ein Taxi bezahlen.“
Nach längerem Hin und Her ließ sich der Freund überreden und stieg in das Auto ein. Zunächst fuhr man zur Tankstelle und dann Richtung Niedersprockhövel.
Pech war allerdings, dass das Fahrzeug in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet. Wie der Polizist vor Gericht aussagte, sei dieses Fahrzeug nicht irgendwie auffällig gewesen, sondern man habe allgemein kontrolliert. Dabei habe man sofort den Alkoholgeruch wahrgenommen. Das bestätigte sich beim Pusten und dem späteren Blutalkoholtest. 1,2 Promille hatte der Fahrer und heutige Angeklagte im Blut. Der Führerschein wurde sofort eingezogen.
Schon an diesem Abend wurde dem Angeklagten bewusst, was er getan hatte. Er versuchte, die Polizisten davon zu überzeugen, eine Ausnahme zu machen und ihn gehen zu lassen, denn er wusste, dass er bei Verlust des Führerscheines in Gefahr laufen würde, seine Arbeit und damit die Existenzgrundlage für seine Familie zu verlieren. Seine Frau ist nicht berufstätig, seine Tochter gerade vier Jahre alt.
Doch die Beamten ließen sich nicht erweichen.

Existenzangst für die Familie

Nun, dreieinhalb Monate später, sitzt er vor dem Hattinger Amtsgericht auf der Anklagebank. Bisher ist er weder im Bundes- noch im Verkehrsregister auffällig geworden. Er entschuldigt sich auch wortreich vor Gericht beim Richter, dem Staatsanwalt und dem Polizisten.
Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft hier die Voraussetzungen des Paragrafen 69 StGB gegeben: Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Dies ist bei Trunkenheit im Verkehr der Fall. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt 800 Euro und eine Sperrfrist für den bereits eingezogenen Führerschein von sechs Monaten.
Der Verteidiger hat keine Probleme mit der Geldstrafe, wohl aber mit der Sperrfrist für den Führerschein. „Er ist Busfahrer und zur Zeit krank geschrieben aufgrund einer Operation. Doch jetzt muss er wieder arbeiten und das kann er nicht, wenn er den Führerschein nicht zurück bekommt. Dann wird er gekündigt und die Familie verliert ihre Existenz.“
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp sieht zwar auch den Paragraf 69 gegeben, aber auch die Ausnahme von der Regel, die in diesem Fall gegeben sei. Zum einen ist der Angeklagte in den Jahren seit Erwerb des Führerscheines nirgendwo strafrechtlich in Erscheinung getreten, zum anderen zeige er ehrliche Reue, weil ihm bewusst sei, in welche schwierige Lage er die Familie gebracht habe.
So verurteilt er den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 800 Euro und dem Einbehalten des Führerscheines für eine Zeit von drei Monaten. Die aber sind für den Angeklagten seit November 2014 abgelaufen und so erhält er das begehrte Papier sofort zurück.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.