Korruption im Kamener Rathaus 7. Teil. Arbeitsgericht Dortmund: Kündigungen der Stadtverwaltung für nichtig erklärt. Hat die Verwaltung ALLES richtig gemacht? Scheinbar nicht so ganz!

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Da bin ich wieder, der ,, Kömsche Bleier" mit neuen Nachrichten aus der Provinz
Arbeitsgericht Dortmund: Kündigungen der Stadtverwaltung für nichtig erklärt.

Wie konnte das denn geschehen?
Naja, es ist ja noch nicht zu Ende, es wird von der Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt.
Was sagt uns das? Die Richterin am Amtsgericht im Unterschlagungsprozess sprach von ,,mangelden Kontrollmechanismen",
Was in der Urteilsbegründung am Arbg gesagt wurde, weiß ich nicht.
Vielleicht ,,mangelnde ........."?

>Aktenzeichen Tenor
8 Ca 2548/16 Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 14.06.2016 noch durch die Kündigung vom 22.12.2016 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 61 Prozent, die Beklagte trägt 39 Prozent.
5. Der Streitwert wird auf

76.446,31 EUR

festgesetzt.
© Die Direktorin des Arbeitsgerichts Dortmund, 2017>
Quelle:
dortmund.nrw.de/behoerde/sitzungsergebnisse/index.php?datum=07.04.2017">arbg-dortmund.nrw

Ist aber ALLES halb so schlimm!
Die Kosten des Rechtsstreits und die 76.446,31 EUR muss ja niemand von den Verantwortlichen zahlen.
Entweder springt da wieder eine Managerversicherung ein, wie bei der Minijobaffäre, oder es wird aus der Stadtkasse=Geld der Bürger bezahlt.

Hier die Links zu meinen Beiträgen zu diesem Thema
Korruption Teil1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Teil 6
Link:
Einruch um Rathaus-siehe Kommentar

Blub, blub, bis bald

Autor:

Rolf Lepke aus Kamen

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