Betrieb ohne Betriebserlaubnis oder Genehmigung?

Wenn ein kleiner Imbiss ohne Genehmigung des Amtes am Vorabend seiner mit amtlicher Genehmigung genehmigte Eröffnung bereits Pommes und Wurst verkauft und dabei erwischt wird, bekommt der Betreiber eine gepfefferte Strafe oder den Entzug der Gene,migung. Wenn ein Energieriese dieses gleiche Verhalten macht, nennt man es geglückten Probebetrieb. Wo ist denn da bitteschön die Gleichheit vor dem Gesetz?
Nach einer Bürgerversammlung und Einreichung neuer Unterlagen glaubt Trianel Europa wohl, jetzt kann man langsam loslegen. Ich rufe nun die Bezirksregierung Arnsberg auf, Farbe zu bekennen, und eine saftige Strafe bzw. die Stillegung wegen rücksichtslosen und gesetzeswidrigem Vorverhalten zu verhängen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde Trianel bisher weder Betriebsgenehmigung noch Genehmigungen nach Umwelt- und Wasserrecht erteilt. Also müsste doch folgerichtig noch kein Strom produziert und verkauft werden können geschweige denn, überhaupt ein Probebetrieb stattfinden. Ausserdem stelle ich mir nunmehr die Frage, wer kontrolliert die Einleitung in die Lippe, die jetzt stattfindet oder die Luftverunreinigung durch diesen Betrieb?
Darüber sollte man nun als Lüner nachdenken.
PS Wo sind eigentlich die versprochenen 150 Arbeitsplätze für Lüner Bürger?
Und wieviel bleibt nach einer Insolvenz Trianels, die auch im Raum steht?

Autor:

Peter Stankewitz aus Dortmund-Nord

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