Corona-Pandemie: Nur 15 Spieler pro Mannschaft

Lünen. (Jan-) Wie darf zu Zeiten der Corona-Pandemie gespielt werden? Der Fußball-Kreis Dortmund durch seinen Vorsitzenden Jürgen Grondziewski, Pascal Sellung , Vors. Kreisfußballausschuss, Andreas Edelstein (Vors. Kreisjugendausschuss) und Markus Schanz (Vors. Kreisschiedsrichterausschuss) informiert die Vereine mit dem aktuellen Regelwerk.

Grundsätzliches zu Freundschaftsspielen im Kreis
„Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen spricht der Kreis 11 Dortmund nachfolgende Vorgaben zur Aufnahme von Freundschaftsspielen im Kreis aus.

Grundsätzlich haben sich alle Vereine an die gültige Corona Schutzverordnung und an die behördlichen Auflagen zu halten. Zudem ist die Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes und dessen Einhaltung zwingend vorgeschrieben. Der Gastgeber wird zwingend verpflichtet, vor Betreten der Sportanlage die Gastmannschaft über das vor Ort gültige Hygienekonzept ausreichend zu informieren.

Vorgaben zu Freundschaftsspielen im Kreis

Freundschaftsspiele sind ab dem 25.07.2020 wieder unter den oben erwähnten Punkten und unter folgenden zusätzlichen Bedingungen erlaubt:
Es dürfen max. 30 Sportler auf dem Platz sein, d. h., zu den 30 Sportlern gehören je Mannschaft 11 Spieler plus je 4 Ergänzungsspieler. Diese sind vor Spielbeginn im Spielbericht aufzuführen. Abweichungen von den genannten Spielern sind nicht zulässig. Die Höchstgrenze von 15 Spielern je Verein ist nicht zu überschreiten.
Und es dürfen bis max. 300 weitere Personen auf die Anlage. Dazu gehören Trainer, Betreuer, SR, SR-Assistenten, Ordner, Vereinsmitarbeiter, etc., diese dürfen sich auf der Sportanlage aufhalten.
Die Ergänzungsspieler dürfen auf der Auswechselbank Platz nehmen - allerdings nur, wenn diese groß genug ist. Dieses hängt natürlich von der Beschaffenheit der jeweiligen Platzanlage ab, sicherheitshalber empfehlen wir einen Mund- Nasenschutz, sollte der Abstand nicht eingehalten werden können.
Der gastgebende Verein muss sich an die Corona-Regeln halten, Hygienepläne bei der jeweiligen Stadt eingereicht haben und auf den Sicherheitsabstand von 1,5 m achten. Dazu bereitet jeder Verein eine Namensliste der geplanten Spieler vor, in der sich jeder persönlich einzutragen hat. Die Listen sind vom gastgebenden Verein einzusammeln und 4 Wochen aufzubewahren.
In den Umkleidekabinen dürfen sich zeitgleich, und unter Wahrung der Abstandsregel, nur max. 10 Personen aufhalten. Das ist für Fußballteams natürlich kaum durchführbar. Es wird daher dringend empfohlen einen Hinweis an die teilnehmenden Vereine/Mannschaften zu geben, umgezogen zu der Veranstaltung zu erscheinen und auch nach dem Spiel sofort wieder die Platzanlage zu verlassen. Dem SR ist eine gesonderte Kabine zur Verfügung zu stellen.
Bei den Zuschauern auf der Platzanlage ist es dagegen schon eher durchführbar. Jeder Zuschauer, SR u. SRA, Mitarbeiter der Vereine, Trainer, Betreuer etc. am beteiligten Spiel, muss sich zwecks Rückverfolgung in eine vorbereitete Namensliste mit Datum, Zeiten, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift eintragen.
Der Heimverein ist verpflichtet, das Betreten/Verlassen der Sportanlage zu dokumentieren.

Turniere / mehrere Spiele pro Tag
Bis auf Weiteres wird der Kreis DO keine Turniere, o. ä. Veranstaltungen genehmigen. Dies gilt ausdrücklich nur für Tagesturniere. Vorbereitungsturniere über mehrere Tage mit beispielsweise nur zwei Spielen pro Tag können gemäß der o.g. Regelungen stattfinden.

Zeitlicher Ablauf von F-Spielen
Die F-Spiele müssen zeitlich so angesetzt werden, dass zwischen Abpfiff und Anpfiff des Folgespiels eine Pause von 60 Minuten vorgesehen ist. Andernfalls wird die jeweils spielleitende Stelle das Spiel absetzen.
Hinweis zu den Altersklassen der G- bis D-Junioren. Es darf nur ein Spiel zeitgleich auf der gesamten Spielfläche stattfinden. Die andere Platzhälfte ist freizuhalten. Die Nutzung weiterer Spielflächen ist unter der vorgenannten Bedingung zulässig (Bsp. Kleinfelder und weitere Sportplätze auf der Platzanlage; bspw. Bezirkssportanlagen). Den SR ist je zeitgleicher Ansetzung eine Kabine zu stellen.

Weitere Hinweise
Sollten sich in Zukunft besondere Situationen im Rahmen der Corona-Pandemie ergeben, behält sich der Kreis vor, neue aktuelle Entscheidungen zu treffen.
Freundschaftsspiele werden nur dann zulässig, wenn sie mindestens 3 Tage vor Spielbeginn im DFBnet eingetragen sind. Kurzfristige Änderungen/Ansetzungen sind mit der jeweils spielleitenden Stelle abzustimmen.

Autor:

Lüner SV Fußball e.V. aus Lünen

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