Stadt Lünen | Position des Technischen Beigeordneten mit Unterhaltungswert

Stellenausschreibung des Techn. Beigeordneten Stadt Lünen | Foto: — geralt / pixabay —
  • Stellenausschreibung des Techn. Beigeordneten Stadt Lünen
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Die Position des Technischen Beigeordneten der Stadt Lünen hatte in der Besetzung Matthias Buckesfeld schon seit geraumer Zeit einen gewissen Unterhaltenswert.

Buckesfeld, dem zweifelsohne ein tiefgründiger und inhaltsvoller technischer und juristischer Sachverstand zugestanden werden kann, konnte in einzelnen Ratssitzungen gegenüber den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern durchaus rhetorisch ans Limit gehen.
Dies gipfelte dann u. a. in zynische und bis an die Gürtellinie gehende Kommentare oder Belehrungen.

Die Eindrücke bei den geneigten Zuhörern aus der Bürgerschaft wechselten dann jeweils zwischen Belustigung bis zum Fremdschämen.

Zwischenzeitlich berichtete die RN [1], dass Matthias Buckesfeld wohl auch als Auslöser der sogenannten "Knöllchen-Affäre" des neuen Bürgermeisters JKF ermittelt wurde.
Ein Strafbefehl zur Zahlung von 9.300 EUR wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses wurde erlassen.

Eine bewegende Zeit also in Verbindung mit dieser Position im Rathaus.

Bekanntermaßen sollte diese Zeit der Vergangenheit zugerechnet werden können.
Matthias Buckesfeld wurde nach anhaltend langer Krankheitsphase per 15.11.2016 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und die Position des Beigeordneten für das Dezernat Planen-Bauen-Umwelt-Verkehr wurde neu ausgeschrieben.

Nun wird es allerdings wieder merkwürdig.

Die offizielle Bewerbungsfrist wurde in der Ausschreibung mit dem Endtermin 21.01.2017 angesetzt.

Am 24.01.2017 publiziert die RN [2], dass die Stadt die Frist verlängert bis zum 31.01.2017.
Die Begründung lieferte der Persönliche Referent des Bürgermeisters, Frank Knoll lt. RN [2]:

Knoll begründete die Verlängerung damit, dass noch Bewerbungen ausstehen, mit denen man eigentlich gerechnet habe. Es gebe "einige Leute", die Ihre Bewerbung angekündigt, sich aber nicht fristgerecht beworben hätten. "Denen wollen wir noch die Chance geben."

Wie soll man diese Motivation nun in der Einzelbetrachtung bewerten?
Im Freistaat Bayern würde man von der dort als angeblich "legalisiert" eingestuften Amigowirtschaft sprechen und in NRW?
Ist es Vetternwirtschaft, wenn eine Ausschreibungsfrist der Unpässlichkeit von vermutlichen Interessenten angepasst wird?
Und wie werden diese Personen in der Auswahl bewertet, wenn man schon um Ihrer Wichtigkeit Willen die Frist verlängert?

Interessante Fragestellungen tun sich auf!

Noch besser wird es bei der Gesamtbetrachtung des Ausschreibungsablaufs!

Die Fristverlängerung ist lediglich auf der Internetseite der Stadt publiziert.
Die Ausschreibungsveröffentlichungen auf 4 anderen ursprünglich eingesetzten Medien wurden gecancelt (stellenblatt.de und bund.de) bzw. wurde dort keine Verlängerung publiziert (aknw.de und ruhr24jobs.de).

Ergänzend ist eine Textänderung in der Ausschreibung vorgenommen worden!

Wurde ursprünglich noch eine B3-Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz angeboten (in aknw.de und ruhr24jobs.de bis heute nachlesbar), wird in der prolongierten Ausschreibung die Besoldung auf B3 nach "Landesbesoldungsordnung" zurückgenommen, d. h. um schlappe monatlich 600 EUR reduziert.

Sicherlich in Anbetracht der knappen Haushaltslage der Stadt ein begrüßenswerter Schritt.
Aber wie wirkt sich das auf die bisher unter den alten Angebotsvorgaben eingegangenen Bewerbungen aus und wie gehen die Bewerber damit um?
Über eine explizite Benachrichtigung zur Richtigstellung des Angebotsfehlers an die Bewerber ist jedenfalls nichts bekannt.

Die Annahme, dass die Stadt die Fristverlängerung allein als Möglichkeit nutzen wollte, um die Textänderung einzubinden, ist sicherlich ein wenig weit hergeholt.

Aber wäre es unter der Überschrift "Vertrauensschutz" nicht richtigerweise notwendig gewesen die Ausschreibung zurück zu nehmen und neu auszuschreiben?
Wollte man sich aus falsch verstandenem Professionalitätsanspruch die Blöße nicht geben?

Interessant wäre eine Bewertung dieser Abläufe durch die ins Rathaus gewählten Bürgervertreter!
Ist dieser Vorgang aber interessant genug dafür?

Abschließend verbleibt jedenfalls der Eindruck, dass mit der Position des Technischen Beigeordneten der Stadt Lünen weiterhin ein Unterhaltungswert für die Bürgerschaft verbunden bleibt!

Quellen:
[1]RN Online v. 13.01.2017
[2] RN Lokalteil v. 24.01.2017

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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