Schließung des Steinkohlebergwerks Auguste-Victoria in Marl und die Folgen

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Marl wird durch die Schließung des Steinkohlebergwerks Auguste-Victoria ein erhebliches Volumen an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen verlieren.
Im Zusammenhang mit den Beschlüssen der ersten GroKo aus CDU und SPD zum Rückzug aus der Steinkohleförderung in Deutschland wurde zugesagt, dass die eingesparten Subventionen den unmittelbar betroffenen Standorten und Regionen zufließen sollten.

Nach Berechnung des Bundesumweltamtes betrug zum Zeitpunkt der Beschlüsse zum Kohleausstieg das Subventionsvolumen im Steinkohlebereich insgesamt 2,454 Mrd. € . Die Stadt Marl fordert daher, dass gemäß den formulierten Zusagen mindestens ca. 5 % der eingesparten Steinkohlesubventionen, mithin mindestens 120 Mio. € unmittelbar
den aktuell von Zechenschließungen betroffenen Standorten zur Bewältigung
des Strukturwandels zur Verfügung gestellt wird.

Eine Hauptursache für kommenen Probleme in Marl ist das Ende des Bergbaus, die Schachtanlage AV wird ja Ende 2015 nicht mehr fördern. Das Ende des Bergbaus hatte ja die grosse Koalitionsregierung von CDU und SPD im Bund beschlossen. Auch das ständige Wiederholung des Grusses "Glück auf" durch den Bürgermeister kann diese Tatsache nicht verschleiern meint die Bürgerliste WIR für Marl.
Da im Zusammenhang mit den Beschlüssen zum Rückzug aus der Steinkohleförderung den betroffenen Standorten und Regionen ausdrücklich umfassende Unterstützung zugesichert wurde und die Strukturprobleme in der Folge von Zechenschließungen nicht allein auf kommunaler Ebene gelöst werden können, fordert die Stadt Marl hierbei folgende Hilfestellungen:
Der Grundstückseigentümer, also die RAG, beteiligt die Stadt Marl unmittelbar bei sämtlichen Planungen und Arbeitsschritten zur Folgenutzung Er berücksichtigt als zentrales Ziel
die Schaffung einer möglichst großen Zahl von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen auf den ehemaligen Bergwerksflächen. Dabei unternimmt der Flächeneigentümer aktiv mit allen beteiligten Institutionen und Behörden die Anstrengung, Planungs-, Entwicklungs- und Umsetzungszeiträume zu minimieren und die Flächen möglichst zeitnahals nutzbare / vermarktbare GI- und / oder GE- Flächen für arbeitsmarktrelevante
Projekte zur Verfügung stellen zu können. Es muss als unabdingbare Bedingung
sichergestellt werden, dass sämtliche Entwicklungs- und Veräußerungsschritte in Abstimmung mit der Stadt Marl erfolgen.

Keine Unterstützung der SARIA Erweiterungspläne im Landschaftsschutzgebiet Rennbach in Marl Frentrop

• Im Zuständigkeitsbereich des RVR und der Bezirksregierung Münster soll der spezifischen Situation am Standort Marl Rechnung getragen. Dies gilt gleichermaßen z.B. für die Anerkennung eines besonderen GI-, GE- Flächenbedarfes im Rahmen des aktuellen Regionalplanungsprozesses.
WIR für Marl befürchtet das durch die Hintertür eine Erweiterung für SARIA gemeint ist. WIR für Marl fordert hier eine eindeutige Formulierung das nur die durch den Bergbau frei werdene Flächen gemeint sind. Die frei werden Flächen von AV eignen sich für die geplante Erweiterung von SARIA in Marl. WIR für Marl meint, ein Industriebetrieb hat im Landschaftsschutzgebiet nichts zu suchen. Der Zustandsstörer in Marl Frentrop sind nicht die Bürger die ihre Heimat schützen wollen, sondern die Rethmann Saria Gruppe die nicht in schon vorhandene oder freiwerdene Industriegebiete eine Erweiterung ihres Betriebes durchführen will, sondern im Landschaftsschutzgebiet Rennbach.

• Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wird das Thema der in Marl bevorstehenden Zechenschließung mit der gleichen Intensität behandelt und mit einem vergleichbaren Mittelvolumen flankiert wie seinerzeit die Stilllegung von Steinkohlebergwerken im Kernruhrgebiet. Insbesondere wird in der 2014 beginnenden neuen EUFörderperiode sowie im Bundes- und Landeshaushalt ein ausreichendes Mittelvolumen für lokale / regionale Arbeitsmarktmaßnahmen sowie für Flächenaufbereitung und –entwicklung vorgesehen, das konkret im Rahmen einer Konvergenzstrategie auf die noch bevorstehenden Zechenschließungen bezogen ist.
Bei der Festlegung der jeweils möglichen Förderhöhe und dem bereitgestellten Mittelvolumen wird im Bereich der Wirtschafts- und Strukturförderung – z.B. bei den Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen (RWP) – die jeweilige spezifische Struktursituation als zentrales Bewertungskriterium herangezogen. Statt Fördermittel
schwerpunktmäßig nach Himmelsrichtungen zu verteilen, orientiert sich die Mittelvergabe zukünftig an lokalen und regionalen Strukturdaten und an der hieraus ableitbaren Bedürftigkeit.

http://www.wir-fuer-marl.de/html/ueber-uns.html

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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