AWO zieht Schlussstrich unter Zwilling-Trennung

Die Trennung zwischen der ehemaligen Geschäftsführerin Adelheid Zwilling und ihrer Arbeitgeberin, der Mülheimer Arbeiterwohlfahrt (AWO), ist vollzogen. Damit endet ein mehrmonatiger Streit, der am Ende auch vor Gericht landete.

„Wir sind froh, dass das Verfahren abgeschlossen ist“, sagt die Vereinsvorsitzende der AWO, Helga Künzel, am Montag. Die Trennung von Zwilling nannte sie „zwingend notwendig“.
Zu Beginn vergangenen Jahres verlor der Vorstand das Vertrauen in die damalige Geschäftsführerin. „Es waren Hinweise der Innenrevision, die dazu führten“, erläutert Künzel.

So sei der Vorstand über geplante Sprachkurse, die im Ausland stattfinden sollten, nicht informiert worden. „Unsere Aufgabe war es, Sprachkurse für rumänische Pflegekräfte vor Ort durchzuführen.“ Die leisteten ihr Praktikum in den Mülheimer Seniorendiensten ab. Um als vollwertige Pflegekräfte anerkannt zu werden, benötigten sie geprüfte Deutschkenntnisse. Eingefädelt hatte den Deal der damalige Geschäftsführer der Seniorendienste. Er wurde im August vergangenen Jahres fristlos entlassen.

Doch damit nicht genug: „Es sind bestimmte zusätzliche Handlungen gewesen, die der Revision auffielen“, so Künzel. „Es stellt sich gerade in einem Wohlfahrtsverband auch immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.“
Auch ein überdimensionierter Dienstwagen und eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung entsprachen nicht diesen Vorstellungen.Vor allem auf der eher moralischen Ebene passten die Ansichten zwischen Zwilling und dem Vorstand offenbar nicht mehr zueinander.

Die Folge: Die fristlose Kündigung der Geschäftsführerin. Die wehrt sich und geht vor Gericht. Dort kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung. Die fristlos entlassene Zwilling erhält eine Abfindung von 35.000 Euro. Die fristlose Kündigung sei in eine ordentliche umgewandelt worden. „Damit erhältFrau Zwilling die Abrechnung ihres Gehaltes bis zum 30. September unter Berücksichtigung des Krankengeldbezuges, da sie während des gesamten Zeitraumes erkrankt war.“

„Die außergerichtliche Einigung entspricht dem Angebot, das wir im März vergangenen Jahres vorgelegt haben.Der öffentliche Streit wäre nicht notwendig gewesen“, ist Künzel überzeugt.

Neben dem jetzigen Angebot seien weitere finanzielle Schäden während der Beschäftigungszeit Zwillings entstanden. Die entstandene Summe wollte Künzel nicht beziffern. „Lothar Fink, als gleichberechtigter AWO-Geschäftsführer, hat zu keinem Zeitpunkt politische Motive gegenüber dem Vorstand geäußert“, betont die Vorsitzende. Doch das nutzte Fink nichts. Er trat vor wenigen Wochen von seinem Amt als Mülheimer SPD-Vorsitzender zurück.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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