Neue Ladenöffnungszeiten festgelegt

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 24. April das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Dieses tritt nun am Samstag,18. Mai, in Kraft.

Das Ordnungsamt informierte vorab über die wesentlichen Änderungen die sich auch für das Mülheimer Stadtgebiet vollziehen. "Die Öffnungsmöglichkeiten für Blumen und Pflanzengeschäfte, Bäckereien und Konditoreien sowie Zeitschriftenläden, deren Kernsortiment aus den oben genannten Artikeln bestehen, dürfen ab sofort an Ostern, Pfingsten und Weihnachten am ersten Feiertag anstatt, wie bisher am zweiten Feiertag, maximal fünf Stunden öffnen", erklärt Christa Bargatzky vom Ortnungsamt auf Nachfrage der MW.
Desweiteren werden die Ladenöffnungszeiten an Samstagen auf 22 Uhr ( wie bisher 24 Uhr) als Vorbereitung auf die Sonntagsruheverkürzt. Es wird jedoch die Möglichkeit geben, an vier Samstagen im Jahr bis 24 Uhr zu öffnen (für Events wie beispielsweise das Late Night Shopping). Einige Samstage sind ausgenommen, wenn eine rechtzeitige – vier Wochen vor dem Termin - schriftliche Anzeige beim Ordnungsamt erfolgt.
Zudem sind die geplanten verkaufsoffenen Sonntage und Feiertage wie bisher, auf sieben im Jahr begrenzt. Dies beschloss der Ratsbeschluss aus 2011. Eine Erhöhung der Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen wurde von 500 auf 5000 Euro beschlossen.

Autor:

Daniela Neumann aus Oberhausen

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